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Die Kontrolle der Ausgangssperren von 20 bis 5 Uhr nimmt das Innenministerium mit Sitz in der Landeshauptstadt Stuttgart sehr ernst: Bereits am ersten Wochenende, als die neuen Regeln in Kraft traten, überprüfte die Stuttgarter Polizei Hunderte Fahrzeuge. Nun wirft ein aktueller Fall Fragen auf: Als eine Krankenschwester an einem Tag im Dezember um 4.50 Uhr ihre Wohnung verließ, um zur Arbeit zu gehen, geriet sie in eine Kontrolle. Drei Wochen später erreichte sie ein Bußgeldbescheid in Höhe von 340 Euro. Das berichten die Stuttgarter Nachrichten (StN).
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„Ich mag keine Hektik“, sagte die Altenpflegerin den StN. Sie brauche morgens ihre Zeit, um im Büro Kaffee zu trinken und sich vor der Übergabe in die Patientenakten einzulesen. Die Polizei zeigte dafür wenig Verständnis. So riefen die Beamten beim Arbeitgeber der Frau an und brachten in Erfahrung, dass sie auch erst um Punkt 5 Uhr den Weg hätte antreten können, ohne zu spät zu kommen. Da sie keinen Passierschein oder triftigen Grund hatte, das Haus zu verlassen, musste die Frau zahlen. Ihr Arbeitgeber habe sie gebeten, kein „Tam-Tam“ zu machen, sagte sie den StN.