Lieber Ehsan,
da es anscheinend übersehen wurde...
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Ich sprach nicht davon wie du beruflich handeln musst. Nur davon dass dir eigentlich hätte beigebracht werden sollen, dass ein deeskalierendes Vorgehen auch zum Ziel führen kann. Und dass dir eigentlich auch etwas wie Notwehrüberschreitung hätte beigebracht werden müssen.
Das müsste eigentlich Teil der einfachen Wachausbildung eines jeden Soldaten sein. Wenn du im Personenschutz tätig warst, also bei den Feldjägern, dann solltest du sowas erst recht gelernt haben.
Ich bitte dich.
Ich Deeskaliere nicht wenn einer mich am Handgelenk packt und vielleicht ein Messer am Gürtel oder in der Tasche zu sehen ist?!?
Und diese Form der Deeskalation ist nur weil das UzWaGBW eben das vorschreibt(berufliche Auflagen) aber weil du den Ball ins Rollen gebracht hast:
Wenn die Zeit , äußere Umstände kein anrufverfahren mehr erlauben, keinen Warnschuss , dann darf direkt geschossen werden. Warum? Gefahr im Verzug . Richtig?
Das hat mit dem was du argumentierst nichts zu tuen.
Und selbst dann, ist verhaltnissmässigkeit geboten .
https://www.strafrecht-bundesweit.de...oder-nothilfe/Zitat:
Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit zwischen den jeweiligen Rechtsgütern findet jedoch im Rahmen der Notwehr anders als beim Notstand nicht statt. Somit darf beispielsweise auch die Ehre mit körperlicher Gewalt verteidigt werden.
https://www.anwalt.org/notwehr/#Notw...t_erforderlichZitat:
nders als beim sogenannten rechtfertigenden Notstand im Sinne des § 34 StGB kommt es bei der Notwehr nicht auf das Merkmal der Verhältnismäßigkeit an. Beim rechtfertigenden Notstand hingegen findet eine Abwägung des durch die Notstandslage beeinträchtigten und dem beeinträchtigten bzw. gefährdeten Rechtsgut statt.
Notwehr und rechtfertigender Notstand sind mithin nicht miteinander zu verwechseln bzw. gleichzusetzen. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Rechtfertigungsgründe, die separat voneinander zu prüfen sind und unterschiedliche Voraussetzungen haben.
Wenn der Würgegriff richtig sitzt, schläfst du schneller ein als du drüber nachdenken kannst nicht alles was du hast einzusetzen. ( Sport / Bjj oder Judo helfen da ungemein um das zu verstehen)
Und wenn jemand dich töten will darfst du tendenziell alles machen um dieses zu stoppen.
Aber so etwas sollte doch wirklich bekannt sein wenn ich SV unterrichte.
Leute, ich weiss nicht, warum ihr hier noch mit dem Typen rum diskutiert?! Direkte Antworten kriegen wir doch eh nicht, von jemanden der meint das Rad neu erfunden zu haben
Spart es euch lieber, ihr ganzen Nichtskönner:ironie:
Nein. Aber nicht jeder hat ein Messer. Und viel Spaß einen Richter zu finden, der dir sagt du hast alles richtig gemacht, wenn du jemand zum Krüppel schlägst, weil du davon ausgehst das jeder ein Messer haben könnte. Vielleicht bringst du es auch nicht richtig rüber. Aber du argumentierst hier so als wenn es nur den Ernstfall mit einem Angreifer mit Tötungsabsicht gibt. Es gibt aber genügend andere Lagen, in denen man am Arm gegriffen werden kann, ohne das ernsthafte Gefahr für Leib und Leben besteht.
Es ist in diesem Faden vollkommen irrelevant, wie nach UZwBwG gehandelt werden muss. Ich habe nur gesagt, dass du in deiner Ausbildung gelernt haben müsstest, dass es in gewissen Lagen sinnvoller ist zu deeskalieren.
Außerdem schreibt das UZwBwG keine Deeskalation vor, wenn ich mich richtig erinnere. Das machen vielleicht die RoEs. Allerdings muss man beim UZwBwG im Gegensatz zur Notwehr eine Verhältnismäigkeitsprüfung vornehmen.
Stimmt. Weil du auf Dinge antwortest die ich so nicht geschrieben habe.
Dein Szenario: Frau 50 kg will dich töten und würgt. Heißt der Würgegriff sitzt schon oder wird gerade ausgeführt. Was soll denn dann bitte das mildeste Mittel sein?
Ich mache BJJ und kann dir versichern je nach Würgeart hast du ein sehr kurzes Fenster um zu reagieren. Ich rede bewusst nicht von den SV Szenario Würgeatacken jemand greift mit beiden Händen von vorne zum Hals.
Abwägen ist richtig allerdings nicht immer und nicht überall von nöten oder möglich.
Dann erklär mir mal bitte, inwiefern die beiden Autoren der Artikel falsch liegen, wenn die Autoren schreiben, dass eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei Notwehr nicht stattfinden muss? Ich habe dir die entsprechenden Aussagen sogar in meinem Beitrag zitiert.
https://www.kampfkunst-board.info/fo...12#post3673212
[QUOTE=Hogerus;3673221]Dein Szenario: Frau 50 kg will dich töten und würgt. Heißt der Würgegriff sitzt schon oder wird gerade ausgeführt. Was soll denn dann bitte das mildeste Mittel sein?
Wüsste wirklich gerne was dann ein geeignetes mildes Mittel sein soll und auch wie man im Krav Maga dann reagiert wenn jemand würgt.
Wird das gewürgt werden geübt? Werden Würgegriffe und Hebel im Krav Maga gelehrt?
Ich stelle jetzt explizit eine Technik oder Prinzipien Frage?
Nur als Tipp für die Zukunft .
Bitte auch verweise lesen .
Hier die Antwort
Erforderlichkeit der Notwehrhandlung
Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Eine Verteidigung ist erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die sich dazu eignen, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
[QUOTE=NextGenKravMaga;3673230]OK ist immer noch keine Antwort auf meine Frage.
2. Oktober 2014, 11:41 Uhr
Ermittlungen gegen Schüler
14-Jähriger stranguliert Lehrer mit Schnürsenkel
Während einer Klassenfahrt soll ein Schüler aus Niedersachsen seinen Lehrer mit einem Schnürsenkel gewürgt haben.
Der 14-Jährige sogar gedroht haben, den Pädagogen umzubringen. Die Polizei ermittelt wegen versuchten Totschlags gegen den Jungen aus Bad Pyrmont.
Lehrer soll Schüler Handy abgenommen haben
Weil er seinen Lehrer mit einem Schnürsenkel gewürgt haben soll, ermittelt die Polizei in Niedersachsen gegen einen 14-jährigen Gymnasiasten. Der Lehrer sei bei dem Vorfall erheblich verletzt worden, teilte die Polizei mit. Sie ermittelt nun wegen versuchten Totschlags gegen den Jungen aus Bad Pyrmont.
Die Tat ereignete sich nach Informationen der Deister- und Weserzeitung in der vergangenen Woche während einer Klassenfahrt in Goslar. Der Attacke des Schülers sei ein Streit vorausgegangen, sagte der Polizeisprecher. Der 33-jährige Lehrer habe dem Schüler dabei ein Handy abgenommen. Der 14-Jährige habe daraufhin vor Zeugen gedroht, er werde den Lehrer umbringen.
Der Schüler habe dem Pädagogen dann im Treppenhaus der Goslarer Jugendherberge aufgelauert, ihn von hinten angegriffen, den Schnürsenkel um den Hals gelegt und zugezogen, sagte der Polizeisprecher. Der Lehrer konnte sich nur mit Hilfe anderer Schüler befreien. Er erlitt Würgemale am Hals und einen Sehnenabriss am Finger.
Lehrer ist wieder dienstfähig
Der Mann sei inzwischen wieder dienstfähig, sagte eine Sprecherin der Landesschulbehörde in Lüneburg. Ob der Schüler auf dem Gymnasium bleiben könne, sei Sache der Disziplinarkonferenz der Schule.
Ende Mai hatte ein Grundschüler im Harz eine Lehrerin angegriffen und verletzt. Vergleichbare Vorfälle gebe es in Niedersachsen aber äußerst selten, sagte die Sprecherin der Landeschulbehörde.
Ich wüsste immer noch gerne, welches Mittel/Technik oder Prinzip dann bei einem Würgeangriff im Krav Maga angewendet werden soll?
Werden Würgegriffe und Hebel im Krav Maga unterrichtet?
Wenn ja werden diese auch mal im Stress/ Sparring angewendet?
Und auf das mildeste Mittel warte ich auch noch wenn jemand dich würgt?
Evtl. bekomme ich ja noch ne Antwort
Am Gymnasium bleiben? Der gehört überall hin, aber nicht in ein Gymnasium!
Das ist sehr beruhigend.Zitat:
Ende Mai hatte ein Grundschüler im Harz eine Lehrerin angegriffen und verletzt. Vergleichbare Vorfälle gebe es in Niedersachsen aber äußerst selten, sagte die Sprecherin der Landeschulbehörde.
Och Angriffe auf Lehrkräfte häufen sich. An der Schule an der ich tätig bin hat ein Schüler z.B. versucht mit Absicht seine hochschwangere Klassenlehrerin über den Haufen zu rennen.
Gerne helfe ich da:
Voraussetzungen einer Maßnahme zur Erfüllung der Verhältnismäßigkeit
Um festzustellen, ob die geplante Maßnahme die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit erfüllt, müssen folgende Punkte geprüft werden:
Legitimer Zweck: Ist der Zweck, der die Maßnahme erforderlich macht, überhaupt legitim?
Geeignetheit: Bewirkt (oder fördert) die Maßnahme das Erreichen des Zwecks?
Erforderlichkeit: Steht kein anderes beziehungsweise milderes Mittel zum Erreichen des Zwecks zur Verfügung?
Angemessenheit: Wie stehen die Vorteile der Maßnahme im Zusammenhang mit deren Nachteilen?
[QUOTE=Hogerus;3673232]Bitte entschuldige ich versuche so schnell es geht zu antworten.
Also Kinder fallen in den Punkt der trutzwehr.
Ja natürlich darf sich in diesem krassen Fall der Lehrer wehren .
Aber eben nur solange wie die Gefahr da ist und NUR wenn es das geringste Mittel ist.
Leider kann ich nichts für die gesetztes Lage Y
Oder ?
Das hängt von der Lage ab.
Bin ich beruflich an Auflagen gebunden ?
Fällt der Täter unter die trutzwehr ?
Würgen wird natürlich bei mir auch gelehrt .
Ja wir führen die Leute langsam an ihr Maximum an Stress ran. Nicht gleich beim Probetraining .
Wegen dem mildesten maß, werd ich auch ein Video machen. Geht einfacher und schneller als hier übers schreiben
Ich helf auch dir sehr gerne
Voraussetzungen einer Maßnahme zur Erfüllung der Verhältnismäßigkeit
Um festzustellen, ob die geplante Maßnahme die Voraussetzungen für die Verhältnismäßigkeit erfüllt, müssen folgende Punkte geprüft werden:
Legitimer Zweck: Ist der Zweck, der die Maßnahme erforderlich macht, überhaupt legitim?
Geeignetheit: Bewirkt (oder fördert) die Maßnahme das Erreichen des Zwecks?
Erforderlichkeit: Steht kein anderes beziehungsweise milderes Mittel zum Erreichen des Zwecks zur Verfügung?
Angemessenheit: Wie stehen die Vorteile der Maßnahme im Zusammenhang mit deren Nachteilen?
Sorry, aber wenn schon Teiltexte zitiert werden dann bitte mit Quellenangabe:
https://www.juraforum.de/lexikon/verhaeltnismaessigkeit
Und siehe da, es hat nichts mit der Notwehr im zivilen Kontext zu tun.
Zitat:
„Eines der Merkmale des deutschen Rechtsstaates ist der „Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“, der auch als „Verhältnismäßigkeitsprinzip“ bezeichnet wird. Dieses Prinzip dient dem Zweck, die Bürger vor übermäßigen Übergriffen des Staates in die allgemeinen Grundrechte zu schützen und wird deswegen auch als „Übermaßverbot“ bezeichnet. Ganz besonders dient es dem Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit gemäß Art. 2 Abs. 1 GG.“
Deshalb sollte man mit Begrifflichkeiten in juristischen Angelegenheiten sehr vorsichtig sein.
Ich versuche es mal sachlich zu beantworten. Ich ziehe dich mit meiner linken Hand an deinem rechten Handgelenk. Dann wirst du im Normalfall rechts den Schritt vormachen. Wenn ich mich aber an dein Video erinnere (hier kann ich jetzt keine Videos sehen), gehst du links vor und drehst dich mit der freien Seite in den Gegner rein und unter seinem Arm durch.
Richtig?
Allein das passt schon nicht. Außerdem schütze ich meine Weichteile durch die seitliche Beinstellung, auch als Angreifer.
Du stehst mit deiner linken Schulter jetzt an meiner linken Schulter, weil du aus dem Zentrum raus willst.
Ich persönlich würde nur mit dem linken Arm greifen und etwas sperren und mit rechts schlagen oder das Messer ziehen.
Rein aus der Position, in die du dich bewegst.