Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
Natürlich MUSS eine Verhältnismäßigkeitsprüfung stattfinden.
Na also hör mal.
Ich 106 kg werde von einer 17 jährigen mit 50 kg gewürgt(todschlagsversuch) da ziehe ich doch net so durch die NOTWEHR wie ich sie bei einem vergleichbarem Täter machen würde.
Die Begriffe „Verhältnismäßigkeit“ und „Erforderlichkeit“ werden hier vertauscht.
OliverT hat recht: in der zivilen Notwehr muss keine „Verhältnissmässigkeit“ beachtet werden (steht ja auch so im verlinkten Text).