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MGuzzi
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Pansapiens
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MGuzzi
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Lugasch
Wusstest du, dass dein "MUTTER" ein rechtliches Konstrukt (1591 BGB) ist und die "biologische Mutter" weitere Personengruppen umfasst, die die BGB-Norm dort nicht vorsieht?
Wie bitte??
Wer soll denn die biologische Mutter sein, wenn nicht die Frau die das Kind geboren hat?
Da fiele mir z.B. die Frau ein, von der die Eizelle und 50% der Gene stammen.
BGB gilt in Deutschland, und in Deutschland ist Leihmutterschaft verboten.
Auch bei ausländischen Leihmüttern gilt nicht die Frau deren Gene das Kind hat als Mutter, sondern die Frau, die es geboren hat.
Wer wo als was gilt, ist für Deine Frage, wer die biologische Mutter ist, irrelevant.
Eine Mutterschaft (Maternität) wird in drei Aspekten unterschieden – biologische, rechtliche und soziale Elternschaft:
1.) Im biologischen Sinne ist „Mutter“, wer die Eizelle beigetragen hat, aus der der Embryo entstanden ist. Da die moderne Reproduktionsmedizin es möglich macht, Eizellen und Embryonen zu übertragen, kann es sein, dass an ein und derselben Schwangerschaft mehrere Frauen beteiligt sind.
2.) Wer im rechtlichen Sinne als „Mutter“ gilt, hängt von den Gesetzen der jeweiligen Gesellschaft ab: In Deutschland, wo Leihmutterschaft politisch nicht erwünscht ist, bestimmt der im Juli 1998 neu gefasste § 1591 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“[1]
3.) Im sozialen und psychologischen Sinne ist „Mutter“, wer (als Frau) einem Kind Mutterliebe entgegenbringt und damit die Grundlage dafür schafft, dass das Kind seine (meist) erste emotionale Bindung an einen anderen Menschen herstellen kann. Damit verbunden ist in der Regel die Pflege und Erziehung des Kindes, häufig auch Verantwortung für die Ausbildung. Da die soziale nicht zwingend an die biologische Mutterschaft gebunden ist, kann ein Kind auch mehrere Mütter haben, etwa in einer Regenbogen- oder Patchworkfamilie oder als Adoptivkind, oder wenn es von seiner Großmutter aufgezogen wird.