Zitat:
Zitat von
Kensei
Schlag vielleicht nochmal in einem Politiklexikon die Begriffe „Demokratie“ und „Rechtsstaat“ nach. Und beleg an deiner Uni ein paar Veranstaltungen Studium Generale, um den Horizont etwas zu erweitern.
Man kann auch in Wikipedia unter "Gewaltenteilung" nachschauen und würde sehen, dass diese in Deutschland vor allem darin besteht, dass die verschiedenen Gewalten von verschiedenen Organen ausgeübt wird.
Ansonsten gibt es bei uns Gewaltenverschränkung.
Die Organe der Gesetzgebung sind Bundestag und Bundesrat, das Organ der vollziehenden Gewalt die Bundesregierung. Aufgrund der ebenfalls im Grundgesetz festgelegten Gewaltenverschränkung, die durch die Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag sowie durch das Recht der Abberufbarkeit des Kanzlers durch den Bundestag (konstruktives Misstrauensvotum) entsteht, wird die institutionelle Gewaltenteilung teilweise durch eine Gewaltenteilung zwischen Opposition und Regierungskoalition ersetzt. Außerdem liegt eine starke personelle Gewaltenverschränkung vor, da viele Regierungsmitglieder zugleich Abgeordnete im Deutschen Bundestag sind (Kompatibilität von Mandat und Amt). Die klare Trennung von Exekutive und Legislative wird durch den von den Länderexekutiven beschickten, aber selbst legislativ tätigen Bundesrat teilweise aufgehoben, da dieser bei der Gesetzgebung mitwirkt. Gleiches gilt für die Möglichkeit ministerieller Verordnungen. Diese sind (anders als der spezifisch deutsche Bundesrat) in fast allen Ländern der Welt üblich und sinnvoll, um die Handlungsfähigkeit zu gewährleisten und den Bundestag nicht mit kleinen Detailvorschriften zu überlasten.
Eine weitere Brechung des Gewaltenteilungsprinzips ergibt sich durch die sehr starke Stellung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses gehört eindeutig der Judikative an, kann aber Entscheidungen mit Gesetzeskraft erlassen, vgl. Art. 94 Abs. 2 GG. Damit greift ein Teil der Judikative in den Bereich der Legislative ein.
Was egonolsen hier nun IMO allerdings eher beklagt, ist, dass das Bundesverfassungsgericht nicht in seinem Sinne sondern im Sinne der Executive entschied.
Ihm ist ja - seiner Meinung nach - Unrecht widerfahren.