Hi,
Interessantes Urteil vom Verwaltungsgericht Wien:
Zitat:
"Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt", heißt es in einem Erkenntnis, das sich eigentlich mit der Untersagung der Corona-Demonstration am 31. Jänner beschäftigt und diese daher als nicht zulässig ansieht.
Zitat:
Konkret heißt es in dem auch der APA vorliegenden Erkenntnis: "Sollte die Corona-Kommission die Falldefinition des Gesundheitsministers zugrunde gelegt haben, und nicht jene der WHO, so ist jegliche Feststellung der Zahlen für "Kranke/lnfizierte" falsch.
https://www.vienna.at/verwaltungsger...falsch/6944519Zitat:
Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien, auf dessen Stellungnahme die Untersagung der Demos unter anderem beruhte, verwende - in Bezug auf die Empfehlung der Corona-Kommission - die Wörter "Fallzahlen", "Testergebnisse", "Fallgeschehen" sowie "Anzahl an Infektionen". Dieses "Durcheinanderwerfen der Begriffe" werde einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht, so das Gericht. Für die WHO ausschlaggebend sei nämlich die Anzahl der Infektionen bzw. Erkrankten.
"Es erfüllt somit keiner der drei vom Gesundheitsminister definierten "bestätigten Fälle" die Erfordernisse des Begriffs "Kranker/Infizierter" der WHO, lautet der Schluss des Verwaltungsgerichts.
Hier das Urteil im Orginal:
http://verwaltungsgericht.wien.gv.at...-3227-2021.pdf
Gruß
Alef