Hab gerade ein Video gefunden, mit dem Thema Messerkampf.
Dort wird ab 1:32 die " Selbstverteidigung gegen mehrere Angreifer " gezeigt.
Ich denke, vor dem Richter wird man da in Erklärungsnot kommen.
Hab gerade ein Video gefunden, mit dem Thema Messerkampf.
Dort wird ab 1:32 die " Selbstverteidigung gegen mehrere Angreifer " gezeigt.
Ich denke, vor dem Richter wird man da in Erklärungsnot kommen.
Jo, der Ludwik hat schon immer die geilsten videos.
Leider ist bisher niemand meinem Wunsch nachgekommen diese DVD mal auf ner chinesischen Seite hochzuladen:
http://www.kampfkunst-board.info/for...-kastl-144460/
Das würde mich auch brennend interessieren... Naja, ich guck vielleicht mal wieder ob ichs finde...
Alles richtig, aber es gab auch schon einen anderen Fall, wo der Angegriffene ein Messer zog.
Er wurde von 5 Leuten angegriffen, zog daraufhin in Todesangst sein Messer steckte es einem in den Hals.
Für ihn gab es Knast, musste sich beim Angreifer entschuldigen und Schmerzensgeld zahlen.
Quasi ganz schnell vom Opfer zum Täter.
Finde leider das Urteil nicht.
*Edit*
Habt hr das video überhaupt gesehen?
Geändert von Kaybee (10-11-2012 um 21:09 Uhr) Grund: braucht kein Mensch...
Ich denke nicht.
Der Typ macht aus den Angreifern Geschnetzeltes!
Hier hab ich den Zeitungsartikel gefunden, wo der Mann für die Selbstverteidigung mit dem Messer ins Gefängnis musste.
Messerstich als Notwehr: Student bekommt neuen Prozess! - München - Aktuelles - tz-online.de
und was würdest du vorschlagen in dem fall?
also bei 5 jungen serben,die paar minuten vorher geschlägert hatten und noch voll drauf waren und jetzt einem deiner freunde in die fresse hauen und dann auf dich losgehen? (so wie in dem bericht oben erwähnt)
erzähl mal,bin schon ganz gespannt auf deine antwort.
dann weiss ich auch wie realistisch deine sv wäre.
gruss1789
Wo siehst Du da bitte "mit dem Messer abgehen"? Das biss'l schneiden?! Da ist nix wirklich tödliches dabei ...
Nennt man sowas neuerdings präventives "Messern"?
Und dann soll man sich später der Polizei erklären?
Tja, verkehrte Welt, aber halt nichts neues ...
... da stellten sich ihnen fünf junge Serben in den Weg. Besoffen und aggressiv bauten sie sich auf .....
Der Fall der Münchner U-Bahn-Schläger war damals wenige Wochen alt. Sven G. sagte später vor Gericht: „Ich habe in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt.“ Also ergriff er ein kleines Messer, das er an einem Riemen um den Hals trug, und stach seinem Schläger in den Hals. Die Ärzte mussten Mergim S. in einer Not-OP das Leben retten.
Versuchter Totschlag, urteilte das Münchner Schwurgericht, drei Jahre und neun Monate Haft! Der Staatsanwalt hatte sogar viereinhalb Jahre gefordert. Der Stich sei für die Notwehr nicht notwendig gewesen.
Sven G. habe ... 12 500 Euro gezahlt, sich entschuldigt, der Schläger habe die Entschuldigung angenommen. Für Juristen ein „Täter-Opfer-Ausgleich“.
Messerstich als Notwehr: Student bekommt neuen Prozess! - München - Aktuelles - tz-online.de
Da gibt es aber ebensolche Gegenbeispiele, wie etwa hier in Köln vor ein paar Jahren. Auf die schnelle hab ich nur diesen Artikel gefunden:
Die Aufständischen | Wochenschau | ZEIT ONLINE
If everything seems under control, you're just not going fast enough.
Das erste mal, dass ich ein realistisches "gegen mehrere" Video sehe!
Respekt, auch dafür das trotz des zu erwartenden Gegenwindes online zu stellen.
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