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Thema: Geschenkgutscheine .

  1. #1
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    Standard Geschenkgutscheine .

    verschenkt ihr welche oder doch lieber bargeld?

    hauptproblem bei den geschenkgutscheinen ist meiner meinung nach das gültigkeitsdatum.


    ich habe einen guteschein gefunden, den ich einlösen wollte mir wurde mitgeteilt, dass er nach 24 monaten abgelaufen war. ich finde das eine frechheit.
    meine konsequenz ist das meiden dieses anbieters.

  2. #2
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    Stell dir vor, du wärst Unternehmer und ein Kunde würde von dir Preisstabilität über mehr als zwei Jahre verlangen.

  3. #3
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    ich würde es sowieso nicht anbieten.
    Geändert von marq (17-12-2023 um 14:35 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von Tresal Beitrag anzeigen
    Stell dir vor, du wärst Unternehmer und ein Kunde würde von dir Preisstabilität über mehr als zwei Jahre verlangen.
    Tut der Händler das denn? Gutscheine werden ja eher in € beziffert, nicht in Produkten oder Dienstleistungen.

    Wenn du also vor zwei Jahren einen Gutschein über 100€ bekommen hast und der Preis für die Sportschuhe inzwischen von 100€ auf 120€ gestiegen ist, dann zahlst doch du drauf - und nicht der Händler.


    Der Händler hat im Gegenteil von demjenigen, der den Gutschein bezahlt hat, einen zinslosen Kredit bekommen. UND muss diesen, siehe oben, nur OHNE jeden Inflationsausgleich zurückzahlen, zahlt also, in Kaufkraft, weniger zurück, als er bekam.
    Geändert von Ripley (17-12-2023 um 16:11 Uhr)

  5. #5
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  6. #6
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    Ripley. So ist es.
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  7. #7
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    Ich meine da gab es auch schon Urteile in die Richtung...

  8. #8
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    @marq: Sicher, dass Dein Gutschein schon verfallen ist? Wenn das nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, gilt der 3 Jahre. Wenn eine kürzere Laufzeit vereinbart wurde, muss innerhalb der 3 Jahre aber der aufgedruckte Geldwert ausgezahlt werden. Die Verjährungsfrist startet übrigens am Ende des jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
    https://www.verbraucherzentrale.de/w...-gueltig-13861
    Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"

  9. #9
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    Abzüglich entgangenem Gewinn

  10. #10
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    Zitat Zitat von marq Beitrag anzeigen
    verschenkt ihr welche oder doch lieber bargeld?
    Wenn Du davon ausgehst, dass der Beschenkte den erst nach über einem Jahr einlöst, ist natürlich Bargeld (oder eine Überweisung?) besser.
    Ein Gutschein für ein Fachgeschäft (z.B. Kampfsportartikel) zeigt allerdings, dass sich der Schenkende ein wenig Gedanken um die Interessen des Beschenkten gemacht hat, aber bei den Details keinen Fehler machen wollte.

  11. #11
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    Zitat Zitat von hand-werker Beitrag anzeigen
    @marq: Sicher, dass Dein Gutschein schon verfallen ist? Wenn das nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, gilt der 3 Jahre. Wenn eine kürzere Laufzeit vereinbart wurde, muss innerhalb der 3 Jahre aber der aufgedruckte Geldwert ausgezahlt werden. Die Verjährungsfrist startet übrigens am Ende des jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
    https://www.verbraucherzentrale.de/w...-gueltig-13861

  12. #12
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Wenn Du davon ausgehst, dass der Beschenkte den erst nach über einem Jahr einlöst, ist natürlich Bargeld (oder eine Überweisung?) besser.
    Ein Gutschein für ein Fachgeschäft (z.B. Kampfsportartikel) zeigt allerdings, dass sich der Schenkende ein wenig Gedanken um die Interessen des Beschenkten gemacht hat, aber bei den Details keinen Fehler machen wollte.
    gestern habe ich am schaufenster eines ladengeschäfts gelesen: wir stellen keine gutscheine mehr aus. sie können aber einen "Geschenkgutschein" auf unserer webseite herunterladen und diesen mit dem entsprechenden bargeld verschenken....

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