@marq: Sicher, dass Dein Gutschein schon verfallen ist? Wenn das nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde, gilt der 3 Jahre. Wenn eine kürzere Laufzeit vereinbart wurde, muss innerhalb der 3 Jahre aber der aufgedruckte Geldwert ausgezahlt werden. Die Verjährungsfrist startet übrigens am Ende des jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde.
https://www.verbraucherzentrale.de/w...-gueltig-13861
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"