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Thema: Notwehr mittels Auto

  1. #1
    TiWo Gast

    Standard Notwehr mittels Auto

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum und hätte eine Frage zum Thema Notwehr mit dem Auto.

    Stellt euch folgende Situation vor:

    Als Autofahrer beobachtet ihr einen gewalttätigen Überfall eines oder mehrerer Täter, die auf ein am Boden liegendes Opfer eintreten.
    Ich bin verpflichtet zu helfen solange ich mich nicht selbst gefährde.
    Gleichzeitig jedoch ist es ausgesprochen schwierig die Situation einzuschätzen hinsichtlich der Verletzungen des Opfers, ob Waffen im Spiel sind usw..
    Außerdem ist mir vollkommen unklar wie es zur gegebenen Situation kam.

    Ist es unter diesem Umständen rechtlich vertretbar die Täter (ohne Vorwarnung?) anzufahren oder gar zu überfahren? Überschreite ich meine Notwehrrechte?


    LG
    und danke für eure Antwort.

  2. #2
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    Blog-Einträge
    1

    Standard

    Mach einfach mal und veröffentliche dann hier das Urteil... würde mich auch mal brennend interessieren.
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  3. #3
    icken Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Eskrima-Düsseldorf Beitrag anzeigen
    Mach einfach mal und veröffentliche dann hier das Urteil... würde mich auch mal brennend interessieren.


    +1

    @TE,

    netter Gedanke, vielleicht lieber die anrufen die für derartige Gewalt bezahlt werden.

  4. #4
    Hundertzehn Gast

    Standard

    Wie immer in solchen Fällen: Da kann man vorher in der Theorie nur spekulieren, entscheiden tut das hinterher ein Richter, und der kann das so oder so sehen.

    Mal als Extremfall:
    Einer der Täter sieht eine Pistole und richtet sie auf das am Boden liegende Opfer. Wenn du da auf's Gas trittst und den Täter umfährst, dann sieht das vor Gericht wahrscheinlich sehr viel besser für dich aus als wenn du in eine (wie sich hinterher herausstellt) freundschaftliche Rangelei zwischen Jugendlichen rauschst. Im Prinzip ist das deutsche Notwehrrecht sehr, sehr großzügig - in der Praxis sieht das nicht immer so aus.

    Was wahrscheinlich das Beste wäre: Polizei rufen, und die Täter aus sicherer Entfernung durch Licht- und Schallzeichen ablenken, so dass sie hoffentlich vom Opfer ablassen. Dabei das Auto nicht verlassen und ständig abfahr-(flucht-)bereit bleiben. Damit solltest du moralisch wie rechtlich auf der sicheren Seite sein.

  5. #5
    AnscheinendZuWeich Gast

    Standard

    Ich bezweifel, dass du vor Gericht eine Verhältnismäßigkeit zugesprochen bekommst. In jedem Fall wäre der Anruf bei der Polizei eher das Mittel der Wahl.

    Es sei denn du kommst aus den ganzen Ghettos, dies anscheinend in der BRD gibt, in denen junge, dünne Männer regelmäßig von Hassmaskentragenden Nazirockermafiosigrossfamilien zu Muß gekloppt werden. Da drücken die Richter dann eine Auge zu.

  6. #6
    AlphaFight Gast

    Standard

    In dem geschilderten Szenario ist die Antwort denkbar einfach. Da die Täter ja auf das am Boden liegende Opfer eintreten, kannst du sie nicht an- oder überfahren, ohne das Opfer selbst zu verletzen.

    Stehen sie dagegen vom Opfer weiter entfernt, dann liegt keine Notwehrsituation vor.

    Du machst dich also auf jeden Fall strafbar.

  7. #7
    Oogway Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Eskrima-Düsseldorf Beitrag anzeigen
    Mach einfach mal und veröffentliche dann hier das Urteil... würde mich auch mal brennend interessieren.


    Ich würde sagen, das hängt davon ab, welchen Wagen du fährst und ob du ne Frau oder n Mann bist...als Frau kommst du vielleicht als Heldin auf die erste Seite der Bildzeitung, als Mann kommst du vielleicht als Psychopath mit Aggressionsproblemen in die Klapse (wenn du Glück hast)...mit nem Porsche bekommst du mindestens 5 Jahre...mit nem Fiat geht das wiederum sicher als Notwehr durch (kein richtiges Auto + wer Fiat fährt, befindet sich sowieso immer in der Defensive = Notwehr)

    Aber das ist natürlich nur meine private Meinung...wie oben erwähnt...probieren geht über studieren...

  8. #8
    Hundertzehn Gast

    Standard

    Zitat Zitat von AnscheinendZuWeich Beitrag anzeigen
    Ich bezweifel, dass du vor Gericht eine Verhältnismäßigkeit zugesprochen bekommst.
    Mantra: Nach deutschem Recht muss Notwehr (Nothilfe genauso) nicht verhältnismäßig sein.

  9. #9
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    64

    Standard

    interessante Frage:

    §32ff StGB

    gibt folgendes her:
    §32 Notwehr
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    §33 Überschreitung Notwehr:
    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    §34 Notstand
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

    §35 Absatz 2:
    (2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

    Also, wie alles im Rechtssystem Auslegungssache und in deinem Fall Glück, da du ja die Situation nicht einschätzen kannst.

    Im weiteren bedeutet die Verpflichtung zum Helfen nicht, dass du aktiv eingreifen mußt, Hilfe holen bzw. Situation klären (evtl. Polizei rufen) ist in diesem Falle sinnvoll bis angemessen.

    jmy50c

    Gruggy

  10. #10
    TiWo Gast

    Standard

    Ich finde es in einer solchen Situation extrem schwierig die Verhältnismäßigkeit zu beurteilen. Aber wie oben schon erwähnt ist eine eventuelle Überreaktion im Rahmen einer Notwehrhandlung nicht strafbar.
    Aus moralischer Sicht zumindest ist es fragwürdig dabei zu zusehen wie jemand verletzt wird, wenn man die Mittel hat zu helfen ohne sich dabei zu gefährden?!
    Es gibt soweit ich weiß auch in Deutschland Fälle in denen die Polizei bewaffnete Täter mittels Auto gestoppt hat.

  11. #11
    AnscheinendZuWeich Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Hundertzehn Beitrag anzeigen
    Mantra: Nach deutschem Recht muss Notwehr (Nothilfe genauso) nicht verhältnismäßig sein.
    Messerstich als Notwehr: Student bekommt neuen Prozess! | Stadt
    Das erst beste Google Ergebnis zu dem Thema. Dient nur als Beispiel, gibts ja viele Urteile dieser Art.

    Theorie und Praxis. Was nützt mir, wenn die Notwehr theoretisch nicht Verhältnismäßig sein muss aber mir vor Gericht aberkannt wird, das es eine Notwehrhandlung war.
    Aber das wollte ich nicht ausdiskutieren, und du wirst mir Recht geben, dass er vermutlich einen schlechten Stand vor Gericht hat mit der Autovariante

  12. #12
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    5.WE Todeszelle links
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    Standard

    Zitat Zitat von AlphaFight Beitrag anzeigen
    In dem geschilderten Szenario ist die Antwort denkbar einfach. Da die Täter ja auf das am Boden liegende Opfer eintreten, kannst du sie nicht an- oder überfahren, ohne das Opfer selbst zu verletzen.

    Stehen sie dagegen vom Opfer weiter entfernt, dann liegt keine Notwehrsituation vor.

    Du machst dich also auf jeden Fall strafbar.


    Gruß
    Nohands
    .
    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“

  13. #13
    TiWo Gast

    Standard

    Der Konsens ist hier also:
    höchstwahrscheinlich strafbar und in 99% der Fälle gar nicht umsetzbar ohne das Opfer zu verletzen.
    Gerechtfertigt nur bei Schusswaffenbedrohung, ansonsten ist es völlig ausreichend Rettungskräfte zu alarmieren und verbale Einmischung aus sicherer Entfernung bzw. Einsatz von Hupe, Lichthupe usw.


    P.S.: Ziel des Threads war natürlich nicht juristische Beratung für schon begangene Taten sondern eine Diskussion zu einem Thema zu starten welches wegen zunehmender Brutalität im Straßenverkehr für jeden relevant ist.

    In diesem Zusammenhang noch ein Video aus Israel: https://www.youtube.com/watch?v=DsP5n3zDLWc
    Geändert von TiWo (13-07-2015 um 17:58 Uhr)

  14. #14
    Sven K. Gast

    Standard

    Ich schließe das mal, da "ausgedachte" Szenarien nichts bringen und wir hier nur spekulieren können.

    Grundsätzlich gibt es keine Verhältnismäßigkeit. Dies Bedeutet, es KANN möglich sein, dass es als Notwehr durchgeht.
    Siehe hier gut erklärt.
    http://www.kampfkunst-board.info/for...ml#post1390371

    Ob das Agieren, wie im Szenario, noch Notwehr, schon Notwehrexzess oder etwas ganz anderes ist, entscheidet die Gerichtsverhandlung, die unweigerlich danach kommen wird.

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