Zitat Zitat von OliverT Beitrag anzeigen
Außerdem dürftest du nach dem Notwehrrecht zum Beipspiel einen Angriff auf die Ehre mit physischer Gewalt abwehren. Müsstest du die Verhältnismäßigkeit beachten dürftest du das nicht.
Im Text stand was von Ohrfeige, stimmt also. Würde ich persönlich jedoch nicht machen.