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Thema: Krav Maga Videos in YouTube und Co. und Verantwortlichkeit der Ersteller

  1. #181
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    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Wenn man dann daher kommt und Zweifel aufbrkngt, MUSS man sein ******* auspacken weil man sonst nur dumm gemacht wird?
    Das ist jetzt Deine Reaktion auf konstruktive Kritik? Ich frage nur, Du hast das mit dem Kommerz ins Spiel gebracht, ich gehe also davon aus, dass Du selbst kommerzielle Interessen hast, sonst wärst Du nämlich ein e.V. Ich war das nicht, der damit angefangen hat...^^ Ich habe kein Problem mit Leuten die damit Geld verdienen wollen, jedoch sehe ich selbst auch kritisch, da es immer einen Konflikt gibt zwischen Kundenbindung und Ehrlichkeit.

  2. #182
    Hogerus Gast

    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Das es natürlich immer abzuwiegen gibt, welche Form der Rechtsgut Verletzung hier vorliegt das ist gar net Thema.
    Leute bitte hört doch mal auf Sachen aus dem Kontext zu reißen.
    Wenn das hier alles ist zu was die Masse scheinbar nur in der Lage ist, verbitten wir uns überhaupt zu antworten.

    Das führt zu nichts außer das auf A ein B folgt und so weiter .
    Du kannst dir hier viel erbitten aber mir bestimmt nicht verbieten hier meinen Senf/ Meinung kund zu Tun. Und nein jemanden am Arm/ Handgelenk festhalten ist keine Freiheitsberaubung. Habe den Paragraphen auch hier verlinkt gehabt.

    Ich lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen, wenn du ein Urteil hast oder posten kannst wo das mit Handgelenk festhalten gleich Freiheitsberaubung thematisiert ist.

  3. #183
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    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Ich meine wie es bei uns heißt, ich kann den link wirklich net öffenen
    ... ach so,
    also das auf eurer FB-Seite vom 30.11.18; 9:02
    Überschrift: "Unsere Gegendarstellung zum You Tube Fundus"
    Alles, was lediglich wahrscheinlich ist, ist wahrscheinlich falsch. (Descartes)
    Life is complex. It has real and imaginary components. (Rich Rosen)

  4. #184
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von angHell Beitrag anzeigen
    Du hast nur geschrieben das Du Leute die gerade finanzielle Probleme haben, kostenlos trainieren lässt. Du hast aber auch behauptet, keine kommerziellen Interessen (im Gegensatz zu allen anderen!) zu haben - für mich hingegen klingt das hier eher nach einer Marketingoffensive, und falls Du also doch kommerzielle Interessen hast, wovon ich bei Deiner Antwort ausgehe, liegt der Schluss erstmal nahe...




    Das weißt Du woher, wen kennst Du denn von hier? Aber erstmal schön mit Unterstellungen arbeiten, zieht sich ja durch den ganzen thread.

    Auch das hatte ich alles gelesen, ich wollte nur auf den Widerspruch raus, dass laut Deiner Aussage SV tödlich ist, und Du demnach schon viele Leute umgebracht haben müsstest, Deine Erfahrungen in allen Ehren, aber ich bezog mich hier auf die tödliche zivile SV.



    Auch das gilt nur für alle anderen, für Dich gilt das ja offensichtlich nicht, sonst gäbe es diesen thread und Dein Auftreten darin ja nicht.

    Auch der Punkt mit dem tödlich ist nur aus dem Kontext gerissen.
    Ich beantworte dir wirkich nur ein letztes mal deine Fragen, danach, solange sie nur aus dem Kontext gerissen sind nicht mehr .
    Ich habe den Punkt tödlich aufgebracht weil der Herr meint er teste seine dynamischen Prozesse und die Techniken in einem sparring. Wenn ich nun den thermonuklearen sparring nehme und meine da SV rein zu packen ist das falsch.
    Denn und so habe ich es gesagt, stellt man einen Sportler der an die Grundregeln des Sportes und dem des sparrings gebunden ist und packt einen SVler rein in diesen Ring.
    Wird das vermutlich tödlich enden.
    Denn je fester der Sportler wird umso mehr ist der SVler konditioniert lebend da rauszukommen.
    Und nur für dich ein bsp: macht der Sportler eine Technik die juristisch ggf ein todschlagsversuch darstellen würde , ist der SVler so kondiriniert auch wenn es sein muss das Leben des Angreifers zu beenden um selbst lebend da raus zu kommen.


    Also bitte richtig lesen und nicht meinen.
    Danke

  5. #185
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von angHell Beitrag anzeigen
    Guckt mal was ich gefunden habe, Hochstressvideos:

    https://www.youtube.com/channel/UCCX...inFOcvK-fFhjHg

    _
    Voll geil.
    Danke Danke Danke .
    Das du jetzt jedem bewiesen hast, WIR HABEN UNS WEITER ENTWICKELT ...
    Dachte die gibts nimmer. Schönen Dank. Hach wie toll.

    Also wir sind nicht stehen geblieben .

    Danke

  6. #186
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    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Welches Video meinst du? Haben ja Titel .
    Deine „Gegendarstellung zum YouTube Fundus“.

    Markus hat die meisten Kritikpunkte schon erwähnt.
    Ich finde es merkwürdig, dass Du einerseits den sportlichen Ansatz immer wieder als nicht SV relevant bezeichnest, aber selbst einen „sportlichen Ansatz“ als (Universal-)Lösung präsentierst.
    Gerade bei starken Gewichtsunterschieden ist eine von der mittleren Distanz auf eine „Nulldistanz“ gehende Lösung, zudem zur Live-Side des Gegners, keine Verbessung der Position. Die andere Hand des Angreifers kann also nicht „Waffenarm“ (um Deine Terminologie aufzugreifen) sein und eingreifen? Die Situation ist dynamisch und der Aggressor wird sich nicht ohne weiteres in eine für ihn schlechtere Position bringen lassen.

  7. #187
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Hafis Beitrag anzeigen
    ... ach so,
    also das auf eurer FB-Seite vom 30.11.18; 9:02
    Überschrift: "Unsere Gegendarstellung zum You Tube Fundus"
    Ja schau, dass ist doch was ich sagen will.
    Wir nehmen dieses dauen Handgelenk dreh Ding und sagen das es net funktioniert .
    Zeigen auf was funktioniert und fertig.
    Mehr net.
    Und darf man etwa nicht mehr bewerten? Kritisch hinterfragen?
    Und unsere Technik natürlich mit dran damit er selber beides testen kann.

    Fair und ehrlich

  8. #188
    Hogerus Gast

    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Das leider nur ein Teil des ganzen richtig?
    Richtig!
    Denn es gibt die objektive und subjektive Bewertung .
    Wenn eine Person daran gehindert wird sich über sich selbst frei zu bestimmen , gewaltsam , ist der Tatbestand erfüllt .
    Da du ja anscheinend noch suchst eine kleine Hervorhebung durch mich zum rechtlichen:

    1. Objektiver Tatbestand

    Der § 239 I StGB schützt die Fortbewegungsfreiheit und ist als Dauerdelikt anzusehen. Es muss also ein Eingriff vorliegen, der dazu führt, dass der Person die Möglichkeit genommen wird nach seinem Willen sich frei fortzubewegen.

    Was unter Freiheit zu verstehen ist, ist nicht ganz einfach.
    Die Rechtsprechung stellt allein auf die Möglichkeit ab sich von einem bestimmten Ort wegzubewegen. Auch unzumutbare Alternativmöglichkeiten zum Verlassen des Ortes fallen hierunter. Somit wird das Selbstbestimmungsrecht der Person geschützt.

    Dabei stellt sich häufig die Frage, ob das Opfer einen aktuellen Fortbewegungswillen besitzen muss. Nach herrschender Meinung ist auf den potenziellen Willen des Opfers abzustellen, nicht also darauf, ob das Opfer eine Ortsänderung möchte und oder ob es von der objektiven Beschränkung der Fortbewegungsmöglichkeit weiß.

    Weiterhin ist umstritten, wie lange der Eingriff andauern muss um ihn vom klassischen Festhalten (Nötigung) abgrenzen zu können. Dies ist wie vieles vom konkreten Einzelfall abhängig. So können bereits wenige Minuten ausreichen. Ein Festhalten von wenigen Sekunden ist somit nicht ausreichend. Hierbei kommt es oftmals auf eine vernünftige und nicht sachfremde Begründung an.

    § 239 I StGB beschreibt zwei Handlungsalternativen, zum einen das Einsperren oder zum anderen auf andere Weise. Dabei ist das Einsperren nur ein Beispiel für die Freiheitsberaubung. Einsperren ist das Festhalten in einem umschlossenen Raum durch äußere Vorrichtungen, so dass der Betroffene objektive gehindert ist, sich vom Ort weg zu bewegen.
    Beispiel: Einsperren in einem Gebäude oder Keller, Blockieren aller Ausgänge.

    Auf andere Weise kann das Opfer durch jede Handlung der Freiheit beraubt sein, welche objektiv die Aufhebung der Fortbewegungsfreiheit bewirkt.
    Beispiel: Wegnehmen des Rollstuhls


    2. Subjektiver Tatbestand

    Zur Verwirklichung des § 239 I StGB genügt bedingter Vorsatz. Der Täter muss die Fortbewegungsfreiheit völlig aufheben wollen.

    3.Rechtswidrigkeit/ Schuld

  9. #189
    Kravista Gast

    Standard

    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    Aber wenn du Kritik äußern möchtest ohne mal bei uns gewesen zu sein.
    Dann lass es.
    Ich würde sagen das gleiche gilt für dich auch.
    Oder bist du der einzige der ungesehen Kritik äussern darf ohne jemals dagewesen zu sein und ohne jemanden zu kennen?

    Zum Ausgangspost: ich habe mir das Video zu deiner Befreiung angesehen, Krav Maga Münster hat es schon analysiert und ich schließe mich dem an.
    Wenn ich die Wahl habe zwischen Pyrianders und deiner Befreiung, nehm ich die von Pyriander. Denn selbst dann wenn ich mein Handgdlenk nicht befreien kann, bin ich da in der besseren Position um zu arbeiten. Bei dir müsste ich mich sehr warscheinlich danach aus einer umklammerung von hinten befreien.

    Grüße

  10. #190
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von F-factory Beitrag anzeigen
    Deine „Gegendarstellung zum YouTube Fundus“.

    Markus hat die meisten Kritikpunkte schon erwähnt.
    Ich finde es merkwürdig, dass Du einerseits den sportlichen Ansatz immer wieder als nicht SV relevant bezeichnest, aber selbst einen „sportlichen Ansatz“ als (Universal-)Lösung präsentierst.
    Gerade bei starken Gewichtsunterschieden ist eine von der mittleren Distanz auf eine „Nulldistanz“ gehende Lösung, zudem zur Live-Side des Gegners, keine Verbessung der Position. Die andere Hand des Angreifers kann also nicht „Waffenarm“ (um Deine Terminologie aufzugreifen) sein und eingreifen? Die Situation ist dynamisch und der Aggressor wird sich nicht ohne weiteres in eine für ihn schlechtere Position bringen lassen.

    In allen anderen Videos sagen wir das die andere Hand was machen kann. Es macht aber einen Unterschied ob mein Körper mit voller breite zum Täter steht oder eben schmall und eng.

    Und zum sportlichen Ansatz.
    Also um das eine klar zustellen , auch Schach gilt als Sport. Krav Maga auch.
    Es geht hier um die Geschichte : sparring!!

  11. #191
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    Um was es mir geht? Sollte Dir eigentlich klar sein! Ich will was genaueres zu deinem WERDEGANG wissen!! Und bei meiner Frage wird nichts aus dem Kontext gerissen, noch habe ich in irgendeinem meiner postings Dich beleidigt
    Aber statt mal Auskunft zu den gestellten Fragen zu geben, labberst du viel um den heissen Brei herum und gibst Antworten auf Fragen, die keiner stellt

  12. #192
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Stixandmore Beitrag anzeigen
    Um was es mir geht? Sollte Dir eigentlich klar sein! Ich will was genaueres zu deinem WERDEGANG wissen!! Und bei meiner Frage wird nichts aus dem Kontext gerissen, noch habe ich in irgendeinem meiner postings Dich beleidigt
    Aber statt mal Auskunft zu den gestellten Fragen zu geben, labberst du viel um den heissen Brei herum und gibst Antworten auf Fragen, die keiner stellt
    Wer bitte bist du das du was von mir wissen willst?
    Mein Arbeitgeber?
    Mein Freund?
    Mein Schüler?

    Wer ich heute bin ist entscheidend und nicht was ich wo gemacht habe .

    Wenn es euch aber nur um eure ******* Länge geht.
    Dann bitte , ich hab einen ganz ganz kleinen.
    Um so schlimmer trifft es jeden den ich mit seinen Techniken konstruktiv bewehrte , wenn dies einer ohne ******* tut.

    Und der Satz ist der beste :
    Auf fragen die keiner stellt ��������
    Viel zu gut.
    Danke .
    YMMD��

  13. #193
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    Zitat Zitat von NextGenKravMaga Beitrag anzeigen
    In allen anderen Videos sagen wir das die andere Hand was machen kann. Es macht aber einen Unterschied ob mein Körper mit voller breite zum Täter steht oder eben schmall und eng.
    Warum sollte es relevant sein? Der Aggressor packt am Arm. Jetzt hat er mehrere Möglichkeiten:
    a) Er kann die gegriffene Person an einen zweiten Tatort bringen.
    b) Er nutzt seinen Griff um mit der anderen Hand anzugreifen.
    c) Er zieht die gegriffene Person zu sich hin und klammert.

    Ich gehe jetzt davon aus, dass es ein Herr mit 100kg ist und er packt eine Dame mit 60kg.
    In welcher dieser Situationen ist es eine Verbesserung der Lage der Gegriffenen, wenn sie sich reinziehen lässt und auf „Nulldistanz“ geht?
    Anders ist die Ausgangssituaton, wenn von Anfang an eine „Nulldistanz“ besteht. Aber das war nicht die von Dir kritisierte Ausgangsstellung.

  14. #194
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von angHell Beitrag anzeigen
    Das ist jetzt Deine Reaktion auf konstruktive Kritik? Ich frage nur, Du hast das mit dem Kommerz ins Spiel gebracht, ich gehe also davon aus, dass Du selbst kommerzielle Interessen hast, sonst wärst Du nämlich ein e.V. Ich war das nicht, der damit angefangen hat...^^ Ich habe kein Problem mit Leuten die damit Geld verdienen wollen, jedoch sehe ich selbst auch kritisch, da es immer einen Konflikt gibt zwischen Kundenbindung und Ehrlichkeit.
    Da du leider deine Quellen und Infos nicht sorgfältig genug prüfst und lieber Sachen aus dem Kontext reißt, wilde Behauptungen aufstellst, hier mal eine kleine Hilfe für dich.

    Um Wirtschaftlichkeit , dass jeder sein Brot verdienen muss geht es net. Auch net Gewinn zu machen .
    Aber der NEGATIV Kommerz ist der der hier auch ganz offensichtlich gelebt wird:
    DU MUSST!
    Du musst das machen , du musst das Shirt kaufen, du musst Modul 1 machen.

    Du musst hier fremden Menschen was beweisen
    Das letztere ist das lächerliche von allem.

    Die anderen Punkte sind nur ein Beispiel für MORALISCH NICHT VERTRRBAREM KOMMERZ.

    Kam das jetzt an?

  15. #195
    NextGenKravMaga Gast

    Standard

    Zitat Zitat von F-factory Beitrag anzeigen
    Warum sollte es relevant sein? Der Aggressor packt am Arm. Jetzt hat er mehrere Möglichkeiten:
    a) Er kann die gegriffene Person an einen zweiten Tatort bringen.
    b) Er nutzt seinen Griff um mit der anderen Hand anzugreifen.
    c) Er zieht die gegriffene Person zu sich hin und klammert.

    Ich gehe jetzt davon aus, dass es ein Herr mit 100kg ist und er packt eine Dame mit 60kg.
    In welcher dieser Situationen ist es eine Verbesserung der Lage der Gegriffenen, wenn sie sich reinziehen lässt und auf „Nulldistanz“ geht?
    Anders ist die Ausgangssituaton, wenn von Anfang an eine „Nulldistanz“ besteht. Aber das war nicht die von Dir kritisierte Ausgangsstellung.
    Weil der Abstand auf null dazu führt das dass Opfer schmal ist (wie im Video ja erklärt)
    Weil nach dem „schmal rein fallen“ unmittelbar der tritt kommt.
    Und warum das besser ist, ergibt sich aus der Frage was ist wenn, was ist wenn ich Abstand habe , Täter ein Messer zieht ?
    Dann ist aus der anfänglich überschaubaren Handlung , mit wenigen was ist wenn, plötzlich eine hoch gefährliche Situation entstanden oder ?

    Und alles natürlich im Rahmen der Notwehr .

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