Erforderlichkeit. Bitte!
ja, da kommt der Beamte in mir durch
, aber das ist ein Unterschied, der wichtig sein kann
Verhältnismäßigkeit bedeutet drei Dinge.
Die Maßnahme muss
1.) geeignet (dürfte selbsterklärend sein)
2.) erforderlich (es besteht Gefahr, die nicht mit milderen Mitteln abgewehrt werden kann [das bezeichnen viele irrtümlich als Verhältnismäßigkeit])
3.) angemessen (Abwägung zwischen dem durch den "Angriff" bedrohten und dem durch die "Abwehr" bedrohten Rechtsgut)
sein.
Punkt 3. fällt bei Notwehr (bis auf ganz krasse Ausnahmefälle) weg, deswegen ist eben keine Verhältnismäßigkeit im Rechtssinne zu beachten.
Grüße
Münsterländer
P.S.:
Gab auch eine sehr schöne Ausarbeitung vom User Luggage dazu, bei Bedarf Suchfunktion
.