Zitat Zitat von Willi von der Heide Beitrag anzeigen
Im Justizvollzug ist das ganze eine " besondere Sicherungsmaßnahme " und muß von daher so kurz wie möglich gehalten werden. Die gesamte Situation ist nämlich psychisch sehr belastend und wird darum auch nur in besonderen Fällen erfolgen. Akute Suizidgefahr wäre so ein Grund.
In meinem Berufsumfeld kommt zu der Suizidsache immer noch der Widerstand oder gar Angriff uaf die PVB dazu.