Ein Problem für getrennt erziehende Eltern:
Bei einem Elternteil sind die Kinder gemeldet und üblicher Weise mehr als die Hälfte des Jahres. Damit ergibt sich für diesen ein Hausstand mit den Kindern.
Beim zweiten Elternteil sind sie regelmäßig, sagen wir mal zu1/4 bis zur Hälfte des Jahres, und haben auch dort ein Zimmer (eigenen persönlichen Bereich).
Ab wann hat der zweite Elternteil damit auch einen Hausstand mit den Kindern?
Ist das überhaupt möglich?
Wie wird das für 3. erkennbar?


Was könnt ihr dazu sagen?
Schon Probleme deswegen bekommen?
Wird der zweite Elternteil damit uU (wegen geltender Pandemieregeln) von der Erziehung ausgeschlossen?

Bin gespannt...


Gruß
Alfons.