Die Beurteilung des Falles ist interessant und nachvollziehbar. Vielen Dank!
Andere Frage, die sich mir stellt:
Überprüfungspunkt 9 in dem BGH-Bericht ist u.a. die Widerlegung einer Unverhältnismäßigkeit. Ich frage mich, in wie weit dies Prüfungsgegenstand sein muss und eine Bejahung der Erforderlichkeit für die erfolgte Verteidigungshandlung nicht genügd. Mit anderen Worten: ich dachte, eine Notwehrhandlung kann u.U. trotz Unverhältnismäßigkeit gegeben sein. Wo liegt mein Denkfehler?
It 's not who I'm underneath but what I do that defines me. Bruce Wayne
Dabei würdest Du sogar beim Schattenboxen verlieren. Kannix