Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Zeige Ergebnis 16 bis 27 von 27

Thema: Interessantes BGH-Urteil: SV mit Messer nach beendetem Zweikampf

  1. #16
    Registrierungsdatum
    20.05.2002
    Ort
    Bei Mannheim
    Alter
    43
    Beiträge
    8.784

    Standard

    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Ich denke mal weil der gute Mann durch die einschlagenden Gürtel schon in einer bestehenden gefährlichen Situation war in dem es nicht mehr zuzumutbar gewesen wäre erstmal mit der Waffe nur rumzuwedeln!
    Naja, er konnte sie unbemerkt ziehen und stach damit auf den nächsten sich nähernden Angreifer ein. Da kann man vom bequemen Richterstuhl aus durchaus auf die Idee kommen, dass er da auch erstmal mit drohen könnte. Dass das weltfremd wäre, steht außer Zweifel. Mit diesem Urteil kann man aber sein Judiz schärfen, das Gefühl dafür, wann die Rechtsprechung Drohen mit Waffeneinsatz für entbehrlich hält.

    Die Hetze auf "normale" Richter (wann genau wird ein Richter unnormal?) kann ich aber nicht unterschreiben. Ihr habt doch keine Ahnung wieviele tausend Fälle jährlich absolut vernünftig von erstinstanzlichen Gerichten entschieden werden, bzw. schon zuvor von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden...

  2. #17
    Sportler Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
    Die Hetze auf "normale" Richter (wann genau wird ein Richter unnormal?) kann ich aber nicht unterschreiben. Ihr habt doch keine Ahnung wieviele tausend Fälle jährlich absolut vernünftig von erstinstanzlichen Gerichten entschieden werden, bzw. schon zuvor von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden...
    Es ist richtig, dass die meisten einen guten Job machen. Aber was bei Nicht-Juristen immer hängen bleibt sind die Fälle, wo ziemlich Mist gebaut wurde. Ich versuche in manchen Fällen dann zwar noch selber nachzulesen, was wirklich passiert ist, wenn ich von einem Fall höre, aber manchmal rollen sich mir schon die Zehennägel auf. Und ob jetzt hier im Forum oder in den Medien - man kriegt immer nur die doofen Fälle präsentiert. Klar, dass sich da Unmut breit macht, wenn man nicht mindestens genauso viele Fälle betrachtet, wo alles nach eigenem Verständnis "besser" gelaufen ist - und welcher Nicht-Jurist macht das?

    Der BGH ist kein "normales" Gericht. Die definieren sich selbst so:
    "Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe."
    Das heißt doch, dass ich mich in einem ähnlichen Fall vor irgendeinem kleinen Amtsgericht (bei "normalen" Richtern) darauf berufen könnte. Ober sticht Unter, deshalb die Unterscheidung.

    Das Bashing der "normalen" Richter kam dadurch zu Stande, dass der Typ ja vorher zu 4 1/2 Jahren verurteilt wurde. Da finde ich das Urteil vom BGH einfach realitätsnäher. Auch wenn man die Situation anders hätte lösen können(weglaufen).

  3. #18
    oliverk71 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
    Die Hetze auf "normale" Richter (wann genau wird ein Richter unnormal?) kann ich aber nicht unterschreiben. Ihr habt doch keine Ahnung wieviele tausend Fälle jährlich absolut vernünftig von erstinstanzlichen Gerichten entschieden werden, bzw. schon zuvor von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden...
    Das sehe ich gespalten. Unser Recht finde ich absolut gut und sicher ist auch an vielen Urteilen nichts auszusetzen. Aber oft genug ist das auch anders, nicht nur, aber besonders auch bei ernstinstanzlichen Urteilen.

    4,5 Jahre sind heftig für eigentlich berechtigte Notwehr! Eigentlich eine Unverschämtheit. Aber der BGH hat's ja korrigiert.
    Geändert von oliverk71 (19-01-2011 um 13:06 Uhr)

  4. #19
    Registrierungsdatum
    08.05.2007
    Ort
    Köln
    Alter
    46
    Beiträge
    2.184

    Standard

    Die Beurteilung des Falles ist interessant und nachvollziehbar. Vielen Dank!

    Andere Frage, die sich mir stellt:

    Überprüfungspunkt 9 in dem BGH-Bericht ist u.a. die Widerlegung einer Unverhältnismäßigkeit. Ich frage mich, in wie weit dies Prüfungsgegenstand sein muss und eine Bejahung der Erforderlichkeit für die erfolgte Verteidigungshandlung nicht genügd. Mit anderen Worten: ich dachte, eine Notwehrhandlung kann u.U. trotz Unverhältnismäßigkeit gegeben sein. Wo liegt mein Denkfehler?
    It 's not who I'm underneath but what I do that defines me. Bruce Wayne
    Dabei würdest Du sogar beim Schattenboxen verlieren. Kannix

  5. #20
    Registrierungsdatum
    28.08.2003
    Beiträge
    4.568

    Standard

    Zitat Zitat von Sportler Beitrag anzeigen
    Das heißt doch, dass ich mich in einem ähnlichen Fall vor irgendeinem kleinen Amtsgericht (bei "normalen" Richtern) darauf berufen könnte. Ober sticht Unter, deshalb die Unterscheidung.
    Jein, Du kannst dich darauf berufen, aber der einzelne Richter kann trotzdem völlig frei entscheiden!

    Gruß

    Alef

  6. #21
    oliverk71 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von MCFly Beitrag anzeigen
    Mit anderen Worten: ich dachte, eine Notwehrhandlung kann u.U. trotz Unverhältnismäßigkeit gegeben sein. Wo liegt mein Denkfehler?
    Notwehr muss immer erforderlich sein. Daher wird auch die Erforderlichkeit geprüft. Erforderlich ist ein Mittel dann, wenn kein milderes zur Verfügung steht, welches den Angriff abwehren kann.

  7. #22
    BämBäm Gast

    Standard

    Die Aussage aus der urspünglichen Begründung:

    Seine Verteidigung im Rahmen des solchermaßen eingeschränkten Notwehrrechts sei unverhältnismäßig gewesen. Da der Angeklagte nur zwei Gegnern gegenüber gestanden habe

    finde ich realitätsfern. Es wäre meiner Ansicht nach wünschenswert, wenn der Richter zu den Kontext des Vorgangs ein Minimum an Fachkompetenz haben würde, dann wäre der Gang zum BGH wohl überflüssig gewesen.

  8. #23
    Registrierungsdatum
    08.05.2007
    Ort
    Köln
    Alter
    46
    Beiträge
    2.184

    Standard

    Zitat Zitat von oliverk71
    Notwehr muss immer erforderlich sein. Daher wird auch die Erforderlichkeit geprüft. Erforderlich ist ein Mittel dann, wenn kein milderes zur Verfügung steht, welches den Angriff abwehren kann.
    Ja. Aber wenn die Erforderlichkeit nicht widerlegt werden kann, warum muss dann in diesem Fall noch die Verhältnismäßigkeit geprüft werden?
    It 's not who I'm underneath but what I do that defines me. Bruce Wayne
    Dabei würdest Du sogar beim Schattenboxen verlieren. Kannix

  9. #24
    Raging Bull Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Sportler Beitrag anzeigen
    Es ist richtig, dass die meisten einen guten Job machen.
    Jap!

    Zitat Zitat von Sportler Beitrag anzeigen
    Aber was bei Nicht-Juristen immer hängen bleibt sind die Fälle, wo ziemlich Mist gebaut wurde. Ich versuche in manchen Fällen dann zwar noch selber nachzulesen, was wirklich passiert ist, wenn ich von einem Fall höre, aber manchmal rollen sich mir schon die Zehennägel auf. Und ob jetzt hier im Forum oder in den Medien - man kriegt immer nur die doofen Fälle präsentiert. Klar, dass sich da Unmut breit macht, wenn man nicht mindestens genauso viele Fälle betrachtet, wo alles nach eigenem Verständnis "besser" gelaufen ist - und welcher Nicht-Jurist macht das?
    Ist ja auch richtig so. Ich meine kein Mensch nimmt Notiz davon, dass ich gestern vor einer Kneipe an 3 Typen vorbeigegangen bin und die mir freundlich "Guten Abend" gesagt haben. So sollte es nämlich sein und ebenso sollten Richter nicht weltfremd urteilen. Tun sie es dennoch, so bleibt zu hoffen, dass der zu Unrecht Verurteilte über entsprechende "Bockigkeit" verfügt, das nicht auf sich sitzen zu lassen. In die Zeitung muss das aber sicherlich.

  10. #25
    oliverk71 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von MCFly Beitrag anzeigen
    Ja. Aber wenn die Erforderlichkeit nicht widerlegt werden kann, warum muss dann in diesem Fall noch die Verhältnismäßigkeit geprüft werden?
    Verhältnismäßigkeit gibt's ja so im Gesetz gar nicht. Keine Ahnung also, was die Richter da meinen. Hab mich auch nur oberflächlich mit dem Urteil befasst gebe ich zu.

  11. #26
    Tori Gast

    Standard

    Zitat Zitat von BämBäm Beitrag anzeigen
    Die Aussage aus der urspünglichen Begründung:

    Seine Verteidigung im Rahmen des solchermaßen eingeschränkten Notwehrrechts sei unverhältnismäßig gewesen. Da der Angeklagte nur zwei Gegnern gegenüber gestanden habe

    finde ich realitätsfern. Es wäre meiner Ansicht nach wünschenswert, wenn der Richter zu den Kontext des Vorgangs ein Minimum an Fachkompetenz haben würde, dann wäre der Gang zum BGH wohl überflüssig gewesen.
    Nun, daß ist doch auch ein wesentlicher Punkt. Es gibt keine "Verhältnismäßigkeit".

    Das warum und in welchem Zusammenhang hat Luggi hier ja oft und in aller ausführlichkeit dargelegt.

    "Fachkompetenz" haben die allermeisten Richter, nur keine Ahnung wenns um das Leben geht - da kennen die sich wenig aus

    Was man aber auch verstehen kann..

  12. #27
    Registrierungsdatum
    07.07.2002
    Beiträge
    27.943

    Standard

    Zitat Zitat von Tori Beitrag anzeigen
    "Fachkompetenz" haben die allermeisten Richter, nur keine Ahnung wenns um das Leben geht - da kennen die sich wenig aus .
    man muss immer bedenken, dass die richter nicht dabei gewesen sind und nach der gegebenen beweislage entscheiden müssen.


    BGH :
    Auch vermögen die von der Kammer aufgezeigten theoretisch denkbaren milderen Verteidigungsmittel die Erforderlichkeit der erfolgten Verteidigungshandlung nicht in Frage zu stellen, da nicht aufgezeigt wird, dass es dem Angeklagten in der konkreten Situation auch tatsächlich möglich gewesen wäre, diese Erfolg versprechend zu ergreifen.

    hmm da bleibt ja noch handlungsspielraum für die hauptverhandlung....
    Geändert von marq (21-01-2011 um 01:12 Uhr)

Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2)

Ähnliche Themen

  1. Messer Grundlagen Lehrgang nach Jim Wagner
    Von Hongmen im Forum Termine & Infos zu Lehrgängen und Seminaren
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 07-11-2009, 05:02
  2. Verkaufe Buch: Vom Zweikampf
    Von Daniel Chan im Forum Kauf, Verkauf und Tausch
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 15-04-2008, 23:28

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •