Naja, er konnte sie unbemerkt ziehen und stach damit auf den nächsten sich nähernden Angreifer ein. Da kann man vom bequemen Richterstuhl aus durchaus auf die Idee kommen, dass er da auch erstmal mit drohen könnte. Dass das weltfremd wäre, steht außer Zweifel. Mit diesem Urteil kann man aber sein Judiz schärfen, das Gefühl dafür, wann die Rechtsprechung Drohen mit Waffeneinsatz für entbehrlich hält.
Die Hetze auf "normale" Richter (wann genau wird ein Richter unnormal?) kann ich aber nicht unterschreiben. Ihr habt doch keine Ahnung wieviele tausend Fälle jährlich absolut vernünftig von erstinstanzlichen Gerichten entschieden werden, bzw. schon zuvor von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden...







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