@helmut gensler:

laut AGG kann ein Mann schon abgemahnt werden, wenn er eine Mitarbeiterin berührt und die sich dabei sexuell belästigt .
gilt das umgekehrt auch für männer ?

@raging bull:

diese fälle kommen doch nicht in die statistik, oder ?

ausreichend hoch ist die zahl dann wohl immer noch um als gesellschaftliches problem erkannt zu werden.