@Dextrous: Wenn Du Dir nicht sicher bist: Weniger "mit Dir führen" und beim Training benutzen gibt Dir vlt. mehr rechtliche Sicherheit.

Aber es ist schon so: Für den Transport macht es einen großen Unterschied, ob Du das Tonfa in einem verschlossenene Behältnis bei Dir trägst, welches Dir und anderen keinen einfachen, direkten Zugriff ermöglicht, oder direkt zugriffsbereit in Deiner Jacke, an Deinem Gürtel oder lose in der offenen Sporttasche.

in verschlossenem Behältnis --> Transport
offen zugreifbar im unmittelbaren Wirkungsbereich --> Führen

Führen ist nicht gleich "mit sich führen"! Führen ist das zugriffsbereite Bereithalten einer Waffe (eigentlich einer Schusswaffe).

Das Tonfa fällt unter das Führungsverbot, das ist kein "Gegenstandsverbot", sondern ein "Umgangsverbot" und es darf ab dem 18. Lebensjahr erworben, besessen und transportiert werden.

Daß Du es beim Sport, also dem Training verwenden darfst, gibt ja das Gesetz her und wenn Du mit "Deinem Verein" angemeldet im Park trainierst, handelt es sich ja um sportliches Training. Wenn Du ganz sicher gehen willst, sprichst Du das z. B. einfach vorher mit dem Ordnungsamt ab. Du kannst ja auch aus versicherungstechnischen Gründen im regulären Sportbetrieb eines Vereins / Unternehmens nicht einfach das Training nach Draußen verlagern.

Und neben der gesetzlichen Lage gibt es ja auch noch die Rechtsprechung. Diese und das Gesetz (s. o.). stellen den Sport unter die Ausnahmeregelung. Und in der Rechtsprechung machen Motivation und Kontext einen sehr großen Unterschied, Tonfa: Sport ja - Selbstschutz nein - Prävention nein - spontane Selbstverteidigung wie immer klares Jein.

Für jede der von Dir genutzen Waffen müsstest Du im Einzalfall nun prüfen (lassen), was Du darfst und was nicht, also: Führen, Transport, Einsatz, Besitz, Erwerb. Und wo Du das jeweils darfst: Privatgrundstück, Dojo, öffentlicher Raum.