Zitat Zitat von Bücherwurm Beitrag anzeigen
Nicht alles, was Karate ist, ist JKA. Gott sei dank.
Warum?


Ich möchte Dir wirklich keine Ratschläge geben aber was soll diese Aussage?
Lies einfach in diesem Thread nach, aus dem kkb vom 25.05.2010
- Titel: Karate Abteilung in einem Verein eröffnen-

Dann möchte ich kurz auf das Schreiben von Shintaro eingehen. Daran hatte ich auch gedacht, daß erst ein 5. Dan in Karate sein eigenes Dojo eröffnen darf - in Japan -
oder Okinawa. Könnte aus dem Buch von Oyama sein, Kyokushinkai- Karate sei.( das ich einmal gelesen habe?)

In Deutschland, denke darüber unterhalten wir uns weiter, da wir hier wohnen.
Ist einiges ganz anders.


Gründe ich meinen eigenen Verband, kann ich mich in dieser Stilrichtung nennen wie ich es möchte. Shihan, Großmeister, Soke.


FireFlea hat mit seinem Einwand teilweise recht, da ich keinen Zugriff auf die Bestimmungen habe, die in Japan für die Eröffnung einer Kampfsport-Schule gelten, bleibe ich eine Antwort schuldig.
In Deutschland gibt es aber Regeln dafür, wer einen Verein, eine Übungsgruppe leiten darf. Wenn es ein Verband wie DKV, DJB, Taekwondo WTF, ITF, DJKB, usw. ist angeschlossen ist.

Nehme den DJKB von Shihan Ochi.
Es gibt dort wie auch beim DKV eine Trainerausbildung die es einem Karate-ka ab einem bestimmten " Schülergrad " erlaubt, eine Karate-Gruppe zu leiten.
Der Ausbilder muß nicht einmal den " schwarzen Gürtel " haben.

Es gibt aber auch Verbände, die sich an die 5. Dan Großmeister - Regel - halten.
In der WTF dort ist auch ein Trainerschein erforderlich, die Abnahme von Schüler- und Meisterprüfungen sind ausschließlich einem Großmeister mit dem 5. Dan
vorbehalten.


Dies Regeln sind nützlich greifen aber nicht immer.
Siehe einfach die Diskussion im kkb.

Einen Link erspare ich mir.
Wer sich mit diesem Thema beschäftigt, kennt die einzelnen Verbände und kann sofort nachlesen.

Mit einem sehr freundlichen