Nur so am Rande:

“Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.


https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/111

Ich wünsche dann mal viel Spaß bei dem Versuch aus den entsprechenden Posting eine strafbare Handlung zu konstruieren.