Nur so am Rande:
“Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.
https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/111
Ich wünsche dann mal viel Spaß bei dem Versuch aus den entsprechenden Posting eine strafbare Handlung zu konstruieren.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."