Zitat Zitat von hallosaurus Beitrag anzeigen
Mithaftung von Trainern wird nicht durchsetzbar sein und das ist auch gut so. Auch diesen Menschen kann man nicht die Grundrechte absprechen.
Das hat doch nichts mit Grundrechten zu tun.

Trainer und Betreiber müssen die Auflage bekommen, dass diese nur Leute mit einwandfreiem Führungszeugnis trainieren - sprich das es in den letzten X-Jahren keine Gewalttaten gab.
Wer wissentlich vorbestrafte Gewalttäter ausbildet oder vorsätzlich versäumt, das Führungszeugnis einzuholen, muss wegen Mittäterschaft bestraft werden.

Trainer, die im Rahmen von irgendwelchen Gewaltpräventiv-Maßnahmen Gewalttäter in ein Gym holen und trainieren, müssen dafür eine Sondergenehmigung/Lizenz haben - ansonsten gilt auch hier im
E-Fall Mithaftung.

Aus meiner Sicht sollte das machbar sein. Da hat der deutsche Staat schon deutlich komplexere Themen durchreguliert.