doch.Das hat doch nichts mit Grundrechten zu tun.
auf welcher gesetzlichen grundlage soll diese auflage beruhen?Trainer und Betreiber müssen die Auflage bekommen, dass diese nur Leute mit einwandfreiem Führungszeugnis trainieren - sprich das es in den letzten X-Jahren keine Gewalttaten gab.
ich hätte gern die entsprechenden paragraphen aufgelistet.
auf welcher gesetzlichen grundlage soll das justitiabel sein?Wer wissentlich vorbestrafte Gewalttäter ausbildet oder vorsätzlich versäumt, das Führungszeugnis einzuholen, muss wegen Mittäterschaft bestraft werden.
auf welcher gesetzlichen grundlage soll eine "mithaftung" begründet werden?Trainer, die im Rahmen von irgendwelchen Gewaltpräventiv-Maßnahmen Gewalttäter in ein Gym holen und trainieren, müssen dafür eine Sondergenehmigung/Lizenz haben - ansonsten gilt auch hier im
E-Fall Mithaftung.
ich hätte gern die enstprechenden paragraphen aufgelistet.
welche gesetze genau sollen so etwas "machbar" machen?Aus meiner Sicht sollte das machbar sein. Da hat der deutsche Staat schon deutlich komplexere Themen durchreguliert.
ich möchte auf meiner matte keine nazis haben und mit solchen gestalten auch nicht trainieren.
aber das, was du da forderst, ist meiner meinung nach nicht durch gesetze gedeckt.




