
Zitat von
Little Green Dragon
Die darüber hinaus unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig sind:
Zweifel an Verhältnismäßigkeit: Gericht in Hannover gibt Eilanträgen gegen Ausgangssperre recht
https://www.rnd.de/panorama/ausgangs...LIJQXP5UE.html
“Die Region habe „insbesondere nicht hinreichend dargelegt, dass der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen zu einer wesentlichen, im Umfang der Gefahrenrealisierung gewichtigen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen würde“.
gilt allerdings nur für den jeweiligen Antragssteller:
Nach mehreren Eilanträgen ist die Regel für die jeweiligen Antragsteller ausgesetzt, nicht aber für die Allgemeinheit gekippt – die Regionsverfügung gilt also weiter.

Zitat von
Little Green Dragon
Wird wohl in anderen Regionen nicht anders aussehen sollte jemand gerichtlich dagegen vorgehen. Eigentlich nur traurig, dass man es überhaupt so weit kommen lässt zumal das nicht das erste Mal ist, dass derartige Beschränkungen kassiert werden.
"kassiert" ist wohl etwas übertrieben, wenn die Verfügung für diejenigen, die nicht geklagt haben, weiter gilt

Zitat von
Little Green Dragon
alles nicht unbedingt etwas, womit man sich als Verantwortlicher rühmen kann.
Mir sind Verantwortliche lieber, denen es um mehr um Verantwortung und weniger um Ruhm geht.