Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
Du schiebst, Staatsanwälte könnten und wollte das nicht machen. Meine Frage wäre, warum das so sein sollte. Eine Staatsanwaltschaft ist so ziemlich die unabhängigste Ermittlungsbehörde die es in unserem Land gibt.

Beschäftige dich mal

a) mit dem Legalitätsprinzip

b) mit den Folgen einer Strafvereitelung im Amt für Ermittlungsbeamte

und

c) mit der rechtlichen Stellung von Staatsanwälten und Richtern im öffentlichen Dienst.

Wen willst du denn da sonst ermitteln lassen? Irgendeine Anwaltskanzlei oder ein Detektivbüro?
Klar. § 161 StPO (Allgemeine Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft):

Die Polizei hat Weisungen der StA zu befolgen. Grund dafür ist, dass das polizeiliche und das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren eine untrennbare Einheit bilden und das Gesetz eine entsprechende Weisungsbefugnis enthält.
Die Polizei ist eine eigene Behörde, aber auch der rechte Arm der Staatsanwaltschaft. Die könnte ohne Befugnis über die Polizei gar nicht ermitteln.
Daraus ergibt sich die häufig unterstellte Beobachtung: ein Polizist auf der Anklagebank wird nicht so hart von der Staatsanwaltschaft angegangen wie ein anderer. x Artikel dazu im Netz.