Du hattest keine Stube?
Grundsätzlich sind bei der Bundeswehr unverheiratete Soldaten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sowie Teilnehmer an dienstlichen Lehrgängen „kasernenpflichtig“, also zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.
Die Befreiung ist durch den kasernenpflichtigen Soldaten zu beantragen und stichhaltig zu begründen. Bloße Annehmlichkeit ist als Grund nicht ausreichend, vielmehr müssen besondere familiäre, häusliche oder wirtschaftliche Zwangslagen die Befreiung rechtfertigen. Als Rechtfertigungsgründe kommen Versorgung Angehöriger oder eines eigenen landwirtschaftlichen Betriebes in erreichbarer Nähe der Kaserne in Frage
https://de.wikipedia.org/wiki/Heimschl%C3%A4fer





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