Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
Du hattest keine Stube?

Grundsätzlich sind bei der Bundeswehr unverheiratete Soldaten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sowie Teilnehmer an dienstlichen Lehrgängen „kasernenpflichtig“, also zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet.

Die Befreiung ist durch den kasernenpflichtigen Soldaten zu beantragen und stichhaltig zu begründen. Bloße Annehmlichkeit ist als Grund nicht ausreichend, vielmehr müssen besondere familiäre, häusliche oder wirtschaftliche Zwangslagen die Befreiung rechtfertigen. Als Rechtfertigungsgründe kommen Versorgung Angehöriger oder eines eigenen landwirtschaftlichen Betriebes in erreichbarer Nähe der Kaserne in Frage


https://de.wikipedia.org/wiki/Heimschl%C3%A4fer
Wir hatten mehrere Heimschläfer (nach der Grundausbildung). Die kamen aus der Gegend und ich wüsste nicht, dass die eine besondere Zwangslage gehabt hätten. Die hatten zwar eine Stube/Bett, waren aber kaum über Nacht da. Das war ganz angenehm, weil ich mit einem anderen Kameraden die meiste Zeit nur zu zweit in einer großen Stube war und abends Ruhe geherrscht hat.