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Thema: Polizeieinsatz in Dortmund - MP-Einsatz

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  1. #14
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    Standard

    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    Was soll denn daran eine Meinung sein, wenn jemand meint, [...]
    Na das Gemeinte, also der Inhalt des Meinens ist die Meinung wenn einer meint.

    Zitat Zitat von Katamaus Beitrag anzeigen
    (außer einem selbst diagnostizierten "common sense" - was immer das sein soll)?
    Da ist doch dieser englische Begriff IMO passender, als das deutsche "gesunder Menschenverstand".
    Während "gesunder Menschenverstand" eine Pathologisierung abweichender Meinungen impliziert, drückt "common sense" klarer aus, dass es sich hier um eine Meinung handelt, die das durchschnittlich erfahrene und verstandbegabte Mitglied der Gemeinschaft, der sich der Sprecher zugehörig fühlt, aufgrund eben dieser Erfahrungen und des entsprechenden Durchschnittsverstands teilen sollte.
    Was das dann ist, hängt von der Gemeinschaft oder Blase ab, in der sich der Sprecher bewegt.

    Ich war z.B. schon lange vor dem Fall, der hier diskutiert wird, der Meinung, dass, wenn man Angesichts eines Menschen in einer psychischen Ausnahmesituation, der ein Messer in der Hand hat, die Polizei ruft, das für den Betroffenen eine ähnliche Prognose der Überlebenswahrscheinlichkeit zulässt, wie wenn in der Fernsehserie Star Trek eine unbekannte Nebenfigur mit rotem Shirt auf eine Außenmission mitgeht.
    Allerdings beruht diese Meinung auf meiner "Erfahrung" mit solchen Fällen, die hauptsächlich auf der Erinnerung an Medienberichten basiert...
    In die Medien und persönliche Erinnerung schaffen es ja eher Fälle mit "dramatischem" Ausgang und weniger die Fälle in denen der Betroffene das Messer fallen lässt und überlebt....
    Laut dem Einsatzleiter im vorliegenden Fall soll die angewandte Strategie ja in ähnlichen Fällen regelmäßig geklappt haben.


    Naja, ich denke, dass man es als "common sense" bezeichnen könnte, dass man, wenn man - warum auch immer - ein Messer in der Hand hält und ein Polizist fordert einem auf, das fallen zu lassen, dieser Aufforderung - so man Wert auf seine körperliche Unversehrtheit legt - in den meisten Fällen doch besser unverzüglich nachkommt.
    Wenn das Urteil im hier Diskutierten Fall vom BGH bestätigt wird, sollte man sich vielleicht auch zukünftig überlegen, ob man sich überhaupt mit einem Messer in der Öffentlichkeit zeigt und wenn, dann sollte man es spätestens wenn es in den Augen brennt, weglegen und/oder sich vor einer Ortsveränderung versichern, dass in der Richtung, in der man sich zu bewegen gedenkt, niemand steht.
    Geändert von Pansapiens (19-12-2024 um 06:42 Uhr)
    Don't armwrestle the chimp.

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