Warum schreibst du von Knast und rechnest gleich mal die Kosten zusammen , sobald es um eine Runtersetzung der Strafmündigkeit geht ? Warum ist das alles woran du dabei denken kannst ? mal darüber nachgedacht ? Statt den Usern die du wegen ihrer Forderung kritisierst gleichmal deine etwas eingeschränkte Vorstellung unterzujubeln , die Punkte betrachten die angesprochen wurden.
[/QUOTE]

Ich bin verwirrt.

Konkret geht es mir dabei um eben den Handlungsspielraum zu erweitern , wo die aktuellen zuständigen Behörden in meinen Augen versagen. Das Beispiel mit den Geschwistern inn LPz hatte ich ja schonmal gebracht , die 1,5 -2 jahre in Läden spaziert sind und sich genommen haben was ihnen so passt. Tatsächliche Konsequenzen in der Zeit kaum .
[/QUOTE]

Handlungsspielraum erweitern? Ich bin jetzt kein Fachmann für Jugendrecht, aber das Kind kann doch den Eltern bei Kindeswohlgefährdung entzogen werden. Dann verfügt das Jugendamt über Aufenthaltsbestimmungrecht usw. Reicht das nicht an Handlungsspielraum?

Was sagen dann die von dir erwähnten Fachleute der Neurologie und Psychologie ??? Denn auch DAS ist dann Teil Entwicklung dieser kindlichen Psyche .
[/QUOTE]

Also ich weiß nicht, was die dazu sagen, woher auch?

jede Unrechtmässigkeit müsste gerade in dieser Austestphase sofort mit einem konsquenten Aufzeigen der notwendigen Grenzen beantwortet werden . Genau das , was nicht stattfindet .
[/QUOTE]

Ich hatte in meinem vorherigen Posting auch erklärt, dass ich für Konsequenzen bin, ja natürlich auch das Aufzeigen von Grenzen.

Ich habe die Theorie, die ich ja auch schon erörtert hatte, dass die Kinder (ggf. auch die Erziehungsberechtigten) Konsequenzen spüren sollen.

Ich glaube der Unterschied zwischen unseren beiden Diskussionspunkten ist, dass du der Meinung bist, um entsprechende Konsequenzen ziehen zu können, muss die gesetzliche Strafmündigkeit heruntergesetzt werden. Meine Meinung ist, dass die derzeitigen rechtlichen Mittel durchaus vorhanden sind, aber (wahrscheinlich aufgrund Unterfinanzierung von Jugendämtern und Jugendgerichten) nicht durchgeführt werden.


Das als beispiele. Aber das Jugendamt sollte seine zuständigkeit in solchen Fällen verlieren und eine Strafbarkeit ermöglicht werden . Schon allein deswegen um bstimmten gruppierungen das ausnutzen dieser Unmündigkeitsgrenze FÜR Straftaten zu erschweren .
[/QUOTE]

Interessanter Punkt. Wer soll denn zuständig sein? Und wer immer das sein sollte, dort müssten dann erstmal Kapazitäten und Expertise aufgebaut werden. Da kann man doch gleich die Ressourcen an das Jugendamt geben.