
Zitat von
PH_B
Was wenn der Richter sagt:
1.) Warum sind sie aus dem Auto gestiegen, sie hätten ja wegfahren können ?
2.) Wieso haben sie nicht per Handy die Polizei gerufen ?
3.) Sie sind mehrmals ausgewichen, warum nicht öfter, das hättenn Sie doch als Kampfsportler gekonnt.
* Man stelle sich nur vor, Beobachter hätten mehrere Schläge gesehen, oder sogar noch nachträgliche Tritte auf den Besiegten.
* Jetzt macht dem Richter schon dieser eine Schlag Probleme!
Philipp,
verhältnismäßigkeit spielt eine grosse Rolle.
Du kannst nicht telefonieren, wenn der Kerl auf dich einschlägt. Wegfahren wäre bescheuert, da der Mann vielleicht einen Schaden an deinem Auto zu verantworten hat. Auch beim Ausweichen ist das eine Wischiwaschi-Frage: Kampfsportler sind keine Übermenschen. Was wenn die Tür des Wagens auf war und du immer wieder so ausweichen musstest, dass du genau wie eine Zimmerecke nicht mehr ausweichen konntest???
Hier endet der eine Sachverhalt. jetzt kommt das nächste:
Wenn man in dem Moment seine Haut rettet, ist dies ok. Mit Lauter bekundung, dass "er" mit seinen Angriffen aufhören solle und du dich nicht verteidigen willst, bist du auch hier noch mal ein wenig aus dem Schneider. Wenn du einen Schlag ausführst ist es ok, wenn du dich nicht mehr verteidigen brauchst, aber schläge nachsetzt, dann ist es wieder Strafbar.
"Nicht durch Alter, sondern durch Google erlangt man Weisheit..."
Bodenkampf ist nur schwul, wenn man sich dabei in die Augen schaut. :P