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Thema: Rechtslage

  1. #31
    PH_B Gast

    Standard

    schon mal Danke an die, die sich ernsthaft in die Disskusion eingelassen haben...
    Wie gesagt, ist diese Situation rein fiktiv.

    Bin mir auch sicher, dass es - wie Erwin schon sagte - auf den Richter ankommt und auch der Schaden, der beim Angreifer entstanden ist.


    Kurve zum wing chun:
    beim nächsten Training nochmal prüfen, ob die 47 Schläge und 20 Tritte gerechtfertigt wären, nach diesem EINEN Angriff mit ausgestrecktem Arm im Vorbeilaufschritt

  2. #32
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    Zitat Zitat von Mei Ling Beitrag anzeigen
    Wie sieht das denn z.B. im Sicherheitsbereich(Türsteher) aus? Klar gibt es die schwarzen Schafe, aber warum sthen diese Leute denn ständig vor Gericht und werden verurteilt, obwohl Zeugen eindeutig pro sprechen? Und wenn sich die Türsteher dann aufgrund von drohenden Rechtsfällen mehr in das Kuschelprogramm begeben, dann bekommen Gläser oder Fäuste ins Gesicht.

    Die Praxis sieht eher wie Kollega D-Nice geschildert hat...und das war schon immer so..
    In der Praxis ist es vorallem so, dass die, die lauthals rumheulen, wie unfair die deutsche Justiz doch ist, erstens keinen Plan vom deutschen Recht haben und zweitens eine, sagen wir ganz eigene Vorstellung davon haben, wann genau sie denn jetzt Recht haben. Verbale Schwinger und Pauschalaussagen ala "Türsteher sind immer im Recht werden aber ständig verknackt" helfen niemandem weiter. Wenn du einen konkreten Fall hast, läßt sich darüber sprechen. Solche Pauschalaussagen sind in aller Regel das Ergebnis falscher Wertungen von Sachverhalten und Richtsprüchen durch Laien, verfälschte Wiedergabe von Sachverhalten und zudem noch insofern nicht repräsentativ, als dass der Laie kaum behaupten kann, die vielen tausend Fälle zu kennen, die nicht an die Öffentlichkeit dringen, weil sie schnell und fair abgeurteilt wurden. Also: Konkret meckern oder garnicht. Der Herr diplom Jurist (steht das zweite Examen noch aus?) hat da aus meiner Warte schon recht.

  3. #33
    DeepPurple Gast

    Standard

    Zitat Zitat von PH_B Beitrag anzeigen
    schon mal Danke an die, die sich ernsthaft in die Disskusion eingelassen haben...
    Wie gesagt, ist diese Situation rein fiktiv.

    Bin mir auch sicher, dass es - wie Erwin schon sagte - auf den Richter ankommt und auch der Schaden, der beim Angreifer entstanden ist.


    Kurve zum wing chun:
    beim nächsten Training nochmal prüfen, ob die 47 Schläge und 20 Tritte gerechtfertigt wären, nach diesem EINEN Angriff mit ausgestrecktem Arm im Vorbeilaufschritt
    Ich nehm an, die juristischen Bedenken zur Notwehr spielen da keine Rolle, nur die endgültige Beendigung des Angriffs.

    Peter

  4. #34
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    Standard

    Zitat Zitat von PH_B Beitrag anzeigen
    Kurve zum wing chun:
    beim nächsten Training nochmal prüfen, ob die 47 Schläge und 20 Tritte gerechtfertigt wären, nach diesem EINEN Angriff mit ausgestrecktem Arm im Vorbeilaufschritt
    ich denke wenn bei der anzahl an schlägen und tritten der andere noch lebt ist auch was falsch
    versuchter todschlag oder wie ist das

  5. #35
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    Standard

    Zitat Zitat von PH_B Beitrag anzeigen
    Bin mir auch sicher, dass es - wie Erwin schon sagte - auf den Richter ankommt und auch der Schaden, der beim Angreifer entstanden ist.
    Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Allerdings gibt es zur Rechtssicherung weitere Instanzen, sowie das Bedürfnis des Richters nicht aufgehoben zu werden, weshalb dieser sich in aller Regel an die herrschende Meinung (herrschende Lehre + Rechtsprechung) halten wird, wenn es an die Auslegung einzelner Fragestellungen geht. In diesem Fall bleibt eines der Wertung des Richters überlassen: Hat der Verteidiger das mildeste zur Verfügung stehende Mittel zur Beendigung des Angriffes gewählt, unter allen, die gleichermaßen erfolgsversprechend waren. Hätte man also etwas anderes machen können, was genauso sicher zum Ende des Angriffs geführt hätte, mit dem selben Level an Selbstgefährdung? Ich würde sagen nein - was auch? Sicher mag das der eine oder andere Richter anders sehen, aber ganz bescheuert sind die auch nicht. Wer seinen Verteidigungswillen dergestalt deutlich unterstrichen hat, dass er mehrere Formen der Schutzwehr durchlaufen hat, bevor er zu minimaler Trutzwehr gegriffen hat (nur ein Schlag), braucht kaum fürchten keine Rechtfertigung aus §32 zugebilligt zu bekommen. Ich kenne da ganz andere Fälle, in denen deutlich massiver gegen den Aggressor vorgegangen wurde, aber eben innerhalb der vertretbaren Grenzen des Notwehrrechtes, wie es hier schon beschrieben wurde, gehandelt wurde und deshalb stets durch §32 gerechtfertigt wurde.

  6. #36
    mykatharsis Gast

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    Zitat Zitat von Erwin L. Beitrag anzeigen
    Da brauchste aber sicher einen sehr sehr guten Rechtsverdreher.
    Ich will mich ja nicht erwischen lassen.

  7. #37
    Traumfänger Gast

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    @PHB

    das hier könnte auch hilfreich sein: LINK
    Geändert von Traumfänger (16-06-2008 um 22:38 Uhr)

  8. #38
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    Zitat Zitat von PH_B Beitrag anzeigen
    Was wenn der Richter sagt:

    1.) Warum sind sie aus dem Auto gestiegen, sie hätten ja wegfahren können ?

    2.) Wieso haben sie nicht per Handy die Polizei gerufen ?

    3.) Sie sind mehrmals ausgewichen, warum nicht öfter, das hättenn Sie doch als Kampfsportler gekonnt.


    * Man stelle sich nur vor, Beobachter hätten mehrere Schläge gesehen, oder sogar noch nachträgliche Tritte auf den Besiegten.
    * Jetzt macht dem Richter schon dieser eine Schlag Probleme!

    Philipp,

    verhältnismäßigkeit spielt eine grosse Rolle.

    Du kannst nicht telefonieren, wenn der Kerl auf dich einschlägt. Wegfahren wäre bescheuert, da der Mann vielleicht einen Schaden an deinem Auto zu verantworten hat. Auch beim Ausweichen ist das eine Wischiwaschi-Frage: Kampfsportler sind keine Übermenschen. Was wenn die Tür des Wagens auf war und du immer wieder so ausweichen musstest, dass du genau wie eine Zimmerecke nicht mehr ausweichen konntest???

    Hier endet der eine Sachverhalt. jetzt kommt das nächste:

    Wenn man in dem Moment seine Haut rettet, ist dies ok. Mit Lauter bekundung, dass "er" mit seinen Angriffen aufhören solle und du dich nicht verteidigen willst, bist du auch hier noch mal ein wenig aus dem Schneider. Wenn du einen Schlag ausführst ist es ok, wenn du dich nicht mehr verteidigen brauchst, aber schläge nachsetzt, dann ist es wieder Strafbar.
    "Nicht durch Alter, sondern durch Google erlangt man Weisheit..."
    Bodenkampf ist nur schwul, wenn man sich dabei in die Augen schaut. :P

  9. #39
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    Zitat Zitat von PH_B Beitrag anzeigen
    Fiktive Situation:

    du bist mit dem Auto unterwegs und behinderst unbeabsichtigt einen anderen Verkehrsteilnehmer. Nach ein paar Minuten wirst du von diesem geschnitten und zum Anhalten gezwungen. Dann steigt er aus und kommt schimpfend zu deinem Auto. Er schmeißt dir jede Menge Schimpfworte an den Kopf und droht dir was „aufs Maul“ zu geben und tritt letztendlich in deine Tür.

    Du steigst aus, um den Mann zu beruhigen... auch einige Beobachter versuchen das, doch das bringt ihn komplett ausser Kontrolle und er versucht dich ernsthaft zu schlagen. Mehreren unkoordinierten Schlägen und Tritten weichst du geschickt aus und drohst ihm dabei, dich wehren zu müssen, falls er seine Angriffe nicht einstellt.

    Trotzdem gibt er nicht auf und versucht dich mit aller Gewalt zu treffen. Mit einem gezielten Schlag setzt du seinen Attacken ein Ende – der Angreifer ist k.o. Mittlerweile hält auch schon ein Streifenwagen, der von aufmerksamen Beobachtern herbeigerufen wurde.

    Wie sieht die Rechtslage aus. War die Gegenwehr berechtigt?
    Notwehr!

  10. #40
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    Zitat Zitat von PH_B Beitrag anzeigen
    Was wenn der Richter sagt:

    1.) Warum sind sie aus dem Auto gestiegen, sie hätten ja wegfahren können ?

    2.) Wieso haben sie nicht per Handy die Polizei gerufen ?

    3.) Sie sind mehrmals ausgewichen, warum nicht öfter, das hättenn Sie doch als Kampfsportler gekonnt.


    * Man stelle sich nur vor, Beobachter hätten mehrere Schläge gesehen, oder sogar noch nachträgliche Tritte auf den Besiegten.
    * Jetzt macht dem Richter schon dieser eine Schlag Probleme!
    zu 1) Recht muss dem Unrecht nicht weichen, auch nicht in unserer Rechtssprechung.

    zu 2) Muss man ja nicht, zumal man sich ja in dem Augenblick in einer aktuellen Bedrohungslage befindet.

    zu 3) das ist tatsächlich etwas schwieriger, da unsere Rechtssprechung deutlich höhere Anforderungen an einen "trainierten Kampfkünstler" stellt als an den "normalen Bürger". Es wird häufig erwartet, dass ein Kampfsportler sich besonnener (mit weniger Gewalt) zur Wehr setzen kann...

    Ansonsten Beitrag #35 von Luggage!

    Grüsse
    Geändert von jkdberlin (17-06-2008 um 07:46 Uhr)
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  11. #41
    *Eric* Gast

    Standard

    ...
    Geändert von *Eric* (19-06-2008 um 15:15 Uhr)

  12. #42
    lebowski Gast

    Standard

    Zitat Zitat von *Eric* Beitrag anzeigen
    [...]
    Der Angreifer hatte wohl mehr als ungünstig gestanden und beide Beine brachen durch. Sein Kollege schnappte sich die Waffe und rannte weg. [...]
    Da hast Du aber noch mal ganz schön Schwein gehabt, würd ich mal sagen. Der Typ hätte Dich ja auch (aus lauter Panik oder was weiß ich) einfach abknallen können...
    Wäre es da nicht sinnvoller gewesen, ihnen einfach die Geldbörse zu geben? Warn ja eh nur 20 Öcken drin.

    Gruß
    Dude

  13. #43
    mykatharsis Gast

    Standard

    Zitat Zitat von *Eric* Beitrag anzeigen
    Und das, wegen 20 DM in der Geldbörse
    Als KK'ler hättest du besonnener reagieren müssen, sprich du hättest den Wegzoll bezahlt oder nach erfolgter SV selber das Weite gesucht. Die hätten dich wahrscheinlich nie gekriegt.

    Disclaimer:
    Ich rate natürlich jedem auf dem Pfad der Tugend zu bleiben. Oben Geschriebenes ist rein hypothetisch zu sehen.

  14. #44
    Roeschti Gast

    Standard

    Zitat Zitat von mykatharsis Beitrag anzeigen
    Takedown, auschoken, stabile Seitenlage. Auf Nimmerwiedersehen.
    Du meinst so?
    Monstrous Bitch Slap! - FileCabi.net


    Zitat Zitat von Luggage Beitrag anzeigen
    Solche Pauschalaussagen sind in aller Regel das Ergebnis falscher Wertungen von Sachverhalten und Richtsprüchen durch Laien, verfälschte Wiedergabe von Sachverhalten und zudem noch insofern nicht repräsentativ, als dass der Laie kaum behaupten kann, die vielen tausend Fälle zu kennen, die nicht an die Öffentlichkeit dringen, weil sie schnell und fair abgeurteilt wurden.
    Wenn man davon ausgeht dass wo Recht gesprochen wurde der festgestellte Tatbestand als amtlicher Fakt gilt, hast du sicher recht.
    OTOH, weiss niemand in wie vielen Faellen "im Zweifel fuer den Angeklagten" nicht angewandt wurde.
    Auch bei der schlichten Rechtsbeugung duerfte die Dunkelziffer hoeher als allgemein angenommen sein.

  15. #45
    Erwin L. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Roeschti Beitrag anzeigen
    Hey endlich mal ein Vid von mykatharsis.
    Solltest Dich aber nicht filmen lassen dabei.


    Grüße
    Erwin

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