Zitat Zitat von Erwin L. Beitrag anzeigen
Ja, aber wenn das stimmt was Luggage schreibt:



würde es doch bedeuten dass es keine Prüfung der Verhältnismäßigkeit (im Kern - was immer auch das bedeutet) gibt. Wenn es nicht überprüft wird, ist es doch wohl auch egal wie ich mich wehre, o d e r ???

Grüße
Erwin
Vielleicht muss ein verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit auch gar nicht weiter geprüft werden, keine Ahnung, im Kern des Notwehrrechts....kommt bestimmt auf den entsprechenden Fall an.