is klar & auch richtig....
nur wen würdest du (subjektiv) für den tatbestand der körperverletzung als ersten nominieren?
& wen im notwehrbereich einstufen?
(vorausgesetzt du hast das ganze im vorfeld beobachtet)
1. Der, der objektiv zu verstehen gibt, dass er es nicht will
oder
2. Dem der dann weitermacht..trotz desintresse des anderen.
(is vieleicht etwas bescheuert ausgedrückt)





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