Ob du dich mit Krav-Maga-Techniken oder sonstwie verteidigst ist egal so lange du in einer Situation bist in der du das Recht hast dich zu verteidigen.

Ob dass hier der Fall war scheint mir aber Zweifelhaft, auch wenn das auch für das Verhalten des Kaufhausdetektivs gilt

Nachgewiesen wäre die Tat natürlich erst nach einem entsprechenden Gerichtsentscheid, aber dann könnte jeder sagen "ich war's nicht" und damit würde §127 Abs. 3 StPO nicht greifen ... ich würde vermuten dass ein hinreichend begründeter Verdacht an dieser Stelle für §127reichen müsste. Ich würde daher davon ausgehen dass du nicht einfach vom vermeintlichen Tatort flüchten durftest. Daran hätte er dich also hindern dürfen.

Allerdings ist es noch etwas anderes dich in einen Raum zu verbringen und dich und deine Taschen (nach dem vermeintlichen Diebesgut) durchsuchen zu wollen.

Aber ich bin juristischer Leihe, dies ist selbstverständlich keine Rechtsberatung.