Moin,
keine Ahnung warum, aber neulich hat mich einfach so ein Möchtegern-Kaufhausdetektiv angehalten und meinte ich hätte was geklaut oO
Da ich nichts getan hatte, habe ich mich selbstverständlich geweigert zu kooperieren und wollte den Laden verlassen (keine Agressionen oder etwas ähnliches gezeigt. Habe ihn sachlich über den Stand der Dinge aufgeklärt). Daraufhin wurde der Typ grob und hat mir den Arm hinter den Rücken gedreht und meinen Nacken runtergedrückt (typischer "Polizeigriff" halt) und mich (gegen meinen ausdrücklichen Willen) in irgendsoein Büro geschleppt. Habe daraufhin mit meinem Handy die Polizei verständigt und noch vor Ort Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung erstattet (der wollte auch noch unter Androhung von Gewalt meinen Ausweis und meine Tasche sehen... Spinnen wohl nen bisschen die Typen).
Kann man nur hoffen, dass aus den Anzeigen was wird und der Penner wenichstens ordentlich zahlen muss...
Das aber nur als Hintergrundgeschichte. Die eigentliche Frage ist eigentlich die:
Da ich demnächst mit Krav Maga beginnen möchte, würde mich interessieren, wie sich die rechtliche Situation in so einem Fall verhalten würde.
Der Kaufhausdetektiv begeht ja vorsätzlich (denn ich habe ihn ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich unschuldig bin) mehrere Straftaten gegen mich, greift mich körperlich an und will mich meiner Freiheit berauben. Da er dazu keine Grundlage hat (denn ich habe ja nichts geklaut, ergo kann auch das Festnahmerecht für Jedermann nicht gelten), müsste ich ja im Recht sein mich zur Wehr zu setzen.
Ist es also gerechtfertigt, wenn ich den Typen dann nach Krav Maga Art "zerstöre"? Denn ich verteidige ja nur mich selbst, gegen einen ungerechtfertigten, vorsätzlichen Angriff...


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