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Thema: Kleine rechtliche Frage

  1. #1
    daZza92 Gast

    Standard Kleine rechtliche Frage

    Moin,

    keine Ahnung warum, aber neulich hat mich einfach so ein Möchtegern-Kaufhausdetektiv angehalten und meinte ich hätte was geklaut oO

    Da ich nichts getan hatte, habe ich mich selbstverständlich geweigert zu kooperieren und wollte den Laden verlassen (keine Agressionen oder etwas ähnliches gezeigt. Habe ihn sachlich über den Stand der Dinge aufgeklärt). Daraufhin wurde der Typ grob und hat mir den Arm hinter den Rücken gedreht und meinen Nacken runtergedrückt (typischer "Polizeigriff" halt) und mich (gegen meinen ausdrücklichen Willen) in irgendsoein Büro geschleppt. Habe daraufhin mit meinem Handy die Polizei verständigt und noch vor Ort Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Nötigung erstattet (der wollte auch noch unter Androhung von Gewalt meinen Ausweis und meine Tasche sehen... Spinnen wohl nen bisschen die Typen).
    Kann man nur hoffen, dass aus den Anzeigen was wird und der Penner wenichstens ordentlich zahlen muss...

    Das aber nur als Hintergrundgeschichte. Die eigentliche Frage ist eigentlich die:

    Da ich demnächst mit Krav Maga beginnen möchte, würde mich interessieren, wie sich die rechtliche Situation in so einem Fall verhalten würde.
    Der Kaufhausdetektiv begeht ja vorsätzlich (denn ich habe ihn ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich unschuldig bin) mehrere Straftaten gegen mich, greift mich körperlich an und will mich meiner Freiheit berauben. Da er dazu keine Grundlage hat (denn ich habe ja nichts geklaut, ergo kann auch das Festnahmerecht für Jedermann nicht gelten), müsste ich ja im Recht sein mich zur Wehr zu setzen.
    Ist es also gerechtfertigt, wenn ich den Typen dann nach Krav Maga Art "zerstöre"? Denn ich verteidige ja nur mich selbst, gegen einen ungerechtfertigten, vorsätzlichen Angriff...

  2. #2
    Michael1 Gast

    Standard

    Ob du dich mit Krav-Maga-Techniken oder sonstwie verteidigst ist egal so lange du in einer Situation bist in der du das Recht hast dich zu verteidigen.

    Ob dass hier der Fall war scheint mir aber Zweifelhaft, auch wenn das auch für das Verhalten des Kaufhausdetektivs gilt

    Nachgewiesen wäre die Tat natürlich erst nach einem entsprechenden Gerichtsentscheid, aber dann könnte jeder sagen "ich war's nicht" und damit würde §127 Abs. 3 StPO nicht greifen ... ich würde vermuten dass ein hinreichend begründeter Verdacht an dieser Stelle für §127reichen müsste. Ich würde daher davon ausgehen dass du nicht einfach vom vermeintlichen Tatort flüchten durftest. Daran hätte er dich also hindern dürfen.

    Allerdings ist es noch etwas anderes dich in einen Raum zu verbringen und dich und deine Taschen (nach dem vermeintlichen Diebesgut) durchsuchen zu wollen.

    Aber ich bin juristischer Leihe, dies ist selbstverständlich keine Rechtsberatung.

  3. #3
    qfunce Gast

    Standard

    Klar darfst dich wehren. Der darf dich bitten. Darf dich nur festhalten wenn er sich wirklich sicher ist das du was geklaut hast.

    Ich hasse schlecht ausgebildetes Personal...

  4. #4
    qfunce Gast

    Standard

    Der verdacht reicht nicht. Wenn er z.b. videobeweis hat ok, aber auf verdacht festhalten geht nicht!

  5. #5
    daZza92 Gast

    Standard

    Nachgewiesen wäre die Tat natürlich erst nach einem entsprechenden Gerichtsentscheid, aber dann könnte jeder sagen "ich war's nicht" und damit würde §127 Abs. 3 StPO nicht greifen ... ich würde vermuten dass ein hinreichend begründeter Verdacht an dieser Stelle für §127reichen müsste.
    Dann könnte jeder x-beliebige Bürger auch einfach ständig sagen "der war's" und den dann festhalten. Wo kämen wir denn da hin? oO
    Ich meine wenn man was handfestes hat, habe ich ja grundsätzlich nichts gegen "solch eine Behandlung", denn man hat es sich ja selbst eingebrockt. Aber in diesem Fall kann es ja überhaupt keinen begründeten Verdacht geben, weil überhaupt kein Diebstahl geschehen ist.

    Das ist ja so, als ob ich mir einfach so einbilde, dass jemand grade einen anderen geschlagen hat und ihn daraufhin zusammenschlage und festhalte. Kann doch nicht erlaubt sein sowas?


    Der darf dich bitten. Darf dich nur festhalten wenn er sich wirklich sicher ist das du was geklaut hast.
    Eben der Meinung war/bin ich auch und habe ihn deshalb auch darauf aufmerksam gemacht und wollte gehen...

  6. #6
    Ganglion Gast

    Standard

    Naja, ich erinnere mich an eine sehr ausgiebige Auseinandersetzung mit dem Thema hier. Demnach ist es wohl so, dass der Detektiv nicht handgreiflich werden darf, du allerdings auch dazu verpflichtet bist, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten, damit diese dich durchsucht.

  7. #7
    Hundertzehn Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Ganglion Beitrag anzeigen
    Naja, ich erinnere mich an eine sehr ausgiebige Auseinandersetzung mit dem Thema hier. Demnach ist es wohl so, dass der Detektiv nicht handgreiflich werden darf, du allerdings auch dazu verpflichtet bist, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten, damit diese dich durchsucht.

    Wenn er dich auf frischer Tat ertappt, dann darf er verhindern, dass du dich verpisst.

    Wenn er dich nicht auf frischer Tat ertappt, auf welcher Rechtsgrundlage solltest du dann verpflichtet sein, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten?

  8. #8
    itto_ryu Gast

    Standard

    Im Zweifelsfall dem Detekiv direkt anbieten die Polizei zu rufen. Welcher Ladendieb macht das schon frewillig?

  9. #9
    TheSpider Gast

    Standard

    Soweit ich weiß, darf der Detektiv dich bei Verdacht festhalten. Durchsuchen und die Personalien aufnehmen darf allerdings nur die Polizei.

    Ich arbeite selbst nebenbei in einem großen Supermarkt und wurde schon ein paar Mal zum Detektiv gerufen, um Diebe am Ausgang abzufangen und ins Büro zu begleiten. Mir wurde immer gesagt, dass wir die Personen am Flüchten hindern dürfen, notfalls auch mit Anfassen. Das war glücklicherweise nie notwendig und die Diebe sind freiwillig mitgekommen und haben die Ware ausgepackt.

    Diese Diebe wurden aber allesamt durch Videokameras beim Klauen erwischt. Irgendeinen Verdacht scheint der Detektiv in deinem Fall ja gehabt haben. Sei es nur ein ungünstiges Abducken deinerseits.

    Ich fände es auf jeden Fall übertrieben, den armen Detektiv mit einer Kampfkunst auszuschalten.
    Geändert von TheSpider (19-03-2012 um 21:48 Uhr)

  10. #10
    Exodus73 Gast

    Standard

    Ich hätte es mir nicht gefallen lassen, verdacht hin oder her,... schon garnicht wenn ich wirklich nichts getan habe! Dann ist das in der Situation aus meiner Sicht ein körperlicher Angriff und dann hat man auch das Recht sich zu wehren! Wo kommen wir denn da hin wenn Dich jeder selbst ernannte Möchtegern-Columbo festhalten und/oder körperliche Gewalt anwenden darf??

    Detektive haben auch nicht mehr recht wie jede andere Privatperson auch!


    Naja was heißt hier ausschalten... ... eins mit der harten Salamie oder nem Netz gefrorener Hähnchen tuts auch!

  11. #11
    sbenji Gast

    Standard

    Du könntest ihn natürlich auch verständnisvoll und einfühlsam fragen wo sein Betreuer denn gerade ist und ihn zur not am Infopoint abgeben, damit sich jemand um ihn kümmert.
    Geändert von sbenji (19-03-2012 um 22:23 Uhr)

  12. #12
    Tyquu Gast

    Standard

    Wenn Dich jemand bei einer Straftat erwischt, darf Dich JEDER Bürger festhalten, auch mit Gewalt!

    ABER: Er hat Dich ja nicht erwischt!

  13. #13
    Chrizzt Gast

    Standard

    Nur aus Interesse: Wurdest du höflich um Erlaubnis gebeten, doch in deine Tasche sehen zu dürfen, oder war der Detektiv eher ein unverschämter Stinker? Ich wurde auch schon ein paar Mal darum gebeten, doch meinen Rucksack zu zeigen. Weil es aber immer sehr höflich geschah, habe ich gerne kooperiert.

  14. #14
    Tyquu Gast

    Standard

    Ich denke das ist auch das Sinnvollste! So spart man sich den ganzen anderen Kram. Dann zeigt man halt mal gerade 20sek die Tasche. Man muss nicht immer auf seinen Rechten beharren.

  15. #15
    Hundertzehn Gast

    Standard

    Zitat Zitat von TheSpider Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiß, darf der Detektiv dich bei Verdacht festhalten.
    Und da frag ich eben nach dem rechtlichen Hintergrund. Den §127StPO kenn ich, dafür reicht ein Verdacht aber gerade nicht, da muss man jemanden auf frischer Tat ertappen.

    Mir ist das übrigens auch ein mal passiert:
    Type: "Können Sie mal Ihren Rucksack aufmachen?"
    Ich: "Wieso?"
    Type: "Da könnten ja Sachen drin sein."
    Ich: "Natürlich sind da Sachen drin!"
    Type: "..."
    Ich: "Auf Wiedersehen." Abgang nach links.

    Da ist alles korrekt gelaufen, ohne Gewalt und böse Worte. Natürlich kann man in so einer Situation auch mal kurz seinen Rucksack aufmachen. Man kann es aber auch lassen.

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