Nachgewiesen wäre die Tat natürlich erst nach einem entsprechenden Gerichtsentscheid, aber dann könnte jeder sagen "ich war's nicht" und damit würde §127 Abs. 3 StPO nicht greifen ... ich würde vermuten dass ein hinreichend begründeter Verdacht an dieser Stelle für §127reichen müsste.
Dann könnte jeder x-beliebige Bürger auch einfach ständig sagen "der war's" und den dann festhalten. Wo kämen wir denn da hin? oO
Ich meine wenn man was handfestes hat, habe ich ja grundsätzlich nichts gegen "solch eine Behandlung", denn man hat es sich ja selbst eingebrockt. Aber in diesem Fall kann es ja überhaupt keinen begründeten Verdacht geben, weil überhaupt kein Diebstahl geschehen ist.

Das ist ja so, als ob ich mir einfach so einbilde, dass jemand grade einen anderen geschlagen hat und ihn daraufhin zusammenschlage und festhalte. Kann doch nicht erlaubt sein sowas?


Der darf dich bitten. Darf dich nur festhalten wenn er sich wirklich sicher ist das du was geklaut hast.
Eben der Meinung war/bin ich auch und habe ihn deshalb auch darauf aufmerksam gemacht und wollte gehen...