
Zitat von
Simplicius
Da bleibt aber IMO offen, ob die Durchsuchung zum Beweis der eigenen Unschuld zwangsweise durch die Privatpersonen vorgenommen werden darf, oder ob ich im Verdachtsfall auch drauf bestehen kann, dass die Polizei kommt und die Durchsuchung vornimmt.
Wenn ich also ohne Widerstand vor Ort bleibe, mich aber sowohl weigere an einen nicht öffentlichen Ort verbracht zu werden, noch mich von jemand anderem als Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchen zu lassen
dann fände ich es äußerst merkwürdig, wenn ein Richter dann dem Geschäftsinhaber bzw. seinen Angestellten zubilligt, mit Gewalt gegen mich vorzugehen, wenn sich herausstellt, dass ich zu unrecht verdächtigt wurde.
Ich könnte ja Dinge in meiner Tasche haben, die nicht rechtswidrig sind, von denen ich jedoch nicht möchte, dass die öffentlich bekannt werden.
Dann lasse ich mich lieber von einem Amtsträter durchsuchen als von einer Aushilfe im Supermarkt (unterliegt die Polizei bei Durchsuchungen eigentlich einer Verschwiegenheitsfplicht?)