@ max.warp67
Löse dich von dem Namen, bzw vom Grad.
Die Vereine und Landesverbände haben einer PO zugestimmt, wo sie sich selber eine Richtlinie geben haben, was das Grade und Verleihen angeht.
Die Ordnung wurde entsprechend des Beschlusses der TAT 2006 überarbeitet und
tritt am 01.05.2008 in Kraft.
Das geht allgemein um Verleihungen, oder Prüfungen, die von der PO abweichen, hier ist zufällig ein 10. Dan verliehen worden, das ganze kann in so einem Fall beliebig verändert werden. z.B. 7.Dan nach 4 Jahren,
Anders gefragt, wenn jemand zur Prüfung geht und ihm fehlen die Lehrgänge, oder die Vorbreitungszeit, wir er auch nicht zugelassen, weil die Prüfer sagen, das ist die PO und dir fehlen 10 Tage, oder ein Lehrgang danach kannst du nicht zugelassen werden...
Die zukünftigen Prüflinge von Kyu bis Dan werden das schon abkönnen....
Das hat nichts mit abkönnen zu tun, sondern mit einer PO die eigentlich für alle im Verband bindent sein sollte.
Als Beispiel auf mich bezogen nach der Zeittafel und Vorbreitungszeit im DJJV könnte ich mich der 5.Dan Prüfung stellen. Habe aber keinen Dan, aber ich trainiere seit 20 Jahren also möchte ich jetzt auch die ausnahme, das ich sofort zum 5.Dan geprüft werde. ...
Ja, ich höre jetzt das schallende Gelächter, wieso soll die " Schnecke " die Freigabe zum 5. DAn bekommen, soll doch erst mal den ersten Dan machen,...
Hm, wieso wird das jetzt abgelehnt,..