
Zitat von
brandenburger
Mal ne Frage an die Juristen.
In Deutschland läuft so etwas unter schwerer oder gefährlicher Körperverletzung, oder?
Danke
brandenburger
Das kann man nicht so genau sagen, da sich die gefährliche Körperverletzung (§224 StGB) sich auf die erhöhte Gefährlichkeit des die Körperverletzung verursachenden Verhaltens bezieht.
Schwere Körperverletzung hingegen bezieht sich auf das Vorliegen schwerer, anhaltender Folgen aufgrund der Körperverletzung.
Die Schwere KV ist somit ein erfolgsqualifiziertes Delikt. Als Erfolg (ja, komischer Ausdruck) bezeichnet man z.B. der Verlust des Sehvermögens auf einem oder beiden Augen, der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit, Verlust von Körperteilen oder dauernde Beeinträchtigung Dieser, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung.
Anders ist da die gefährliche KV, wo nur die Art der Begehung der KV eine Rolle spielt. Hier spielen dann Gegenstände wie Gift, Waffen, Hinterlistigkeit etc. eine Rolle.
Eine gefährliche Körperverletzung wäre hier durch den Schlag mit der Latte und die das Leben bedrohende Handlung (Tritte gegen Kopf) auf jeden Fall gegeben. Um als schwere KV qualifiziert zu werden, müssten wir wissen, inwiefern das Opfer nun geschädigt wurde.
Gruß Fabian.
Sie will Kopfhörer, ich frage welche, sie sagt bunt sollen sie sein, ich beende das Gespräch.