Zitat Zitat von AndyLee Beitrag anzeigen
Da ist nichts zu verstehen, hier geht es um reines Wissen. Du behauptest etwas, dass faktisch nicht stimmt. Auch wenn du es noch sooft wiederholst, wird es dadurch nicht richtiger. Was mich ärgert: Du recherchierst aber auch nicht. Einfach nur diese alberne, plumpe Behauptung. Google doch einfach mal nach "Sorgerecht" oder "erzieherische Gewalt". Das du die Aufsichtspflicht hast und die Kinder mal maß regelst, hat ausschließlich etwas mit deiner Aufgabe als Trainer zu tun. Damit greifst du aber kein bisschen in die Erziehungsgewalt der Eltern ein. Das würdest du dann aber genauso bei Erwachsenen machen, die durcheinander quatschen. Du schaffst dir durch dein Handeln also lediglich den Rahmen, die Inhalte deines Trainings zu vermitteln. Das ist alles... und genau das gleiche läuft in jeder Sportart, die mit Kindern arbeiten. Bei Übungsleitern, die mit Kleinkinder arbeiten sogar noch wesentlich intensiver.

Für mich ist das Thema damit auch durch. Was immer du damit anfängst, ist dein Problem. Die Diskussion ist hier erschöpft, weil du die REchtsmäßigkeit nicht akzeptierst. Darfst du auch, aber genauso können wir hier in Deutschland über die Todesstrafe sprechen, die es faktisch nicht gibt, wobei du - sinngemäß genauso - behaupten kannst, diese gebe es.. zumindest für dich.

Im Übrigen habe ich diese Gesetzmäßigkeiten nicht erfunden und ob ich als Trainer selbst manchmal die Kinder "besser" erziehen wollen würde, weil ich sie vllt. als ver-zogen erlebe, steht auf einem ganz anderen Blatt.

@Kajihei
Eltern können in so vielen Bereichen nicht unbedingt hilfreich für ihre Kinder sein, manchmal in der Unterstützung für die Schule, manchmal für die Gesamtentwicklung ihres Kindes, manchmal für die Sicherheit ihres Kindes, manchmal für das Turnen, für das Schwimmen, für den Klavierkurs oder das Kampfkunsttraining ihrer Kinder. Das ist unbestritten. Dennoch obliegt allein den Eltern die Erziehungsgewalt (maßgebliche rechtliche Grundlagen: Artikel 6 GG, § 1 SGB VIII , §1631 BGB). In diese einzugreifen obliegt allein den Gerichten. Selbst das Jugendamt kann den Eltern nicht die Kinder wegnehmen, was ebenfalls viele Bürger anders denken, sich aber nicht weiter informieren.

Wenn man also in das Elternrecht eingreift, in dem man die Erziehungsgewalt der Eltern meint besser ausführen zu können, kann dies ausschließlich über die Gerichte erfolgen. Meine Erfahrung: Nur in den äußersten Notfällen wird in das Elternrecht vom Gericht eingegriffen.

Lehrer und Pädagogen in den Kindergärten arbeiten in staatliche Einrichtungen und haben eben diesen Erziehungsauftrag vom Staat, denn auch der wacht - wie es im Gesetzestext heißt - über die Erziehung der Kinder. Daher haben diese Berufsgruppen einen anderen pädagogischen Stand und sind ebenso mit den rechtlichen Mitteln ausgestattet. Allerdings müssen diese Institutionen den Eltern gegenüber auch transparent machen, wohin der Weg mit den Kinder führt... z. B. aufgrund einer päd. Konzeption.

Kein Trainer in irgendeiner Sportart oder Sportkunst hat eine derartige Ausstattung. Auch wenn man von sich behauptet, man wäre der Super-Trainer, wisse und könne alles und habe es auf jeden Fall besser drauf, Kinder zu erziehen, als die Eltern selbst, ist das Selbstvertrauen eines solchen Maulhelden zwar beachtlich, es reicht dennoch nicht aus, um in irgendeiner Art und Weise in das Elternrecht einzugreifen. Anders gesagt: Auch wenn man noch so laut schreit, verändert sich dadurch gar nichts.
Hi Andy, du hast den Punkt noch nicht, so glaube ich.

Faktisch richtig ist, das isch solange ich als Trainer nicht gegen irgendwelche Gesetze verstosse erstmal machen kann was mir beliebt.
Das Eltern ein übergeordnetes Rechtsgut haben : Klar.


Blos darum geht es nicht. Es geht nicht darum "wer hat den längsten Juristischen" es geht darum ob es Sinn macht wenn sich Leute die eben keine Ahnung haben einmischen.

Mit Verlaub, vom Dojo-Wesen hast du soviel Ahnung nach deinen Äusserungen wie ich von Automechanik : Niente, keine, Totale Unwissenheit.
Ist das schlimm ?
Erstmal nicht.

So, nun kommst du mit deinem rechtlich überlegen Status und mischt dich in eine Sache ein von der du Null Ahnung hast obwohl deinem Kind nichts ernsthaftes passiert, ausser das es vielleicht nicht gepuderzuckert wird.
Wohlgemerkt : Da du ja auf die Juristerei bestehst ; das Kindeswohl ist nirgens gefährdet, nur der "pädagogische" Ansatz ist ein anderer.

Das soll hilfreich für das Kind sein ?

Wenn es Kendo z.B. lernen will nein. Vielleicht geht das ja in Ballettstunden gut, ich weis es nicht.
Das Konzept was wir in japanischen Dojo verfolgen ist schon asbach uralt und oh Wunder, seelische missgebildete Kinder oder soziale Krüppel sind meiner Kenntnis nach bisher nicht herausgekommen.
Ja, die Vorgehensweise beim Training ist hart, aber eben nicht schädlich.

Insofern nochmal die Frage : Was willst du dann mit deinem Erziehungsrecht verbessern wenn das Kind Kendo lernen will ?
Da gibt es eben nur einen ernst zunehmenden Weg.
Das ist nun mal der alte japanische. Da führt eben kein Weg vorbei.
Wenn es einem Elter nicht gefällt, warum soll das Kind dann genau diese Kampfkunst lernen ?
Wie ich bereits sagte ; es werden mehrere Probestunden angeboten. Von Unwissenheit was kommen wird, kann keine Rede sein.

Du siehst dein Problem : Erst meldest du dein Kind zum Kendo-Training an, in vollem Bewußtsein wie es ablaufen wird.
Es ist das Beste was du für dein Kind möchtest.
Kurz darauf pochst du auf dein Eltern Recht und forderst Einmischungsbefugnis mit der selben Begründung.
Was ist den nun das Beste für das Kind ?
Das Training ?
Das Elternego ?
Frag mich bitte nicht.....


Übrigens lieber Andy, ich schreie nicht, ich las blos nicht locker.

Lieber Gruß
Kaji