Das regelt heute das Telemediengesetz. Gemäß Auskunft unserer Rechtschutzversicherung und unseres "Boardanwaltes" muss ich demnach der Aufforderung zur Löschung eines Benutzerkontos nachkommen. Ausnahmen hierzu, die auch erklären, warum ein User das über diesen Weg macht, ist die Mitstörerhaftung nach BGB, die der Boardbetreiber hat.







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