Zitat Zitat von Aruna Beitrag anzeigen
Potentiell ist relativ.

"Unsere Webseiten enthalten medizinische und pharmazeutische Inhalte für medizinische Fachkreise. Deshalb benötigen wir eine vollständige Registrierung, inklusive Berufsnachweis.
Statt eines Berufsnachweises nach §10 HWG können Sie auch einfach Ihre EFN angeben."


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bei Portalen von Herstellerfirmen gibt es auch oft einen Bereich für Patienten und einen für Ärzte.
Das ist ja auch richtig so.