Glaubst du echt das, was du hier schreibst?
Glaubst du echt das, was du hier schreibst?
Böses, böses Messer! Es wird stets von Geisterhand geführt! Der Träger hat nichts damit zu tun!
Es gibt aber noch den Geist eines Gesetzes, d.h. Entspricht die Auslegung der Intention die zu diesem Gesetz führte. An dem Punkt haben wir dann den Casus Knaxus.
Ich sage doch, es spukt.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."
Quelle: Initiative Messer sind Werkzeuge - Rechtslage: Waffengesetz und MesserKein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, ein Messer als Verteidigungsmittel mit sich zu führen.
Haben wir hier nicht eine tiefschwarze Grauzone mit einem SV-System, das sich hauptsächlich damit beschäftigt sich mit einem Messer zu verteidigen?
Quelle: Initiative Messer sind Werkzeuge - Rechtslage: Waffengesetz und MesserWann genau ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, bleibt bisher uneinheitlich und offen. Klar ist nach Aussage aller bisher gefragten Politiker und Beamten in Ministerien und Behörden nur, dass das Führen eines Messers zur Selbstverteidigung kein anerkannter Zweck ist, und damit nicht unter die Ausnahmeregelung fällt.
Wie erklärt man jetzt einem Richter, als Messer-SV-Experte, dass das Einhandmesser nicht zur SV gedacht ist?
Geändert von Thjr (11-03-2015 um 06:14 Uhr)
Mit dem Üblichen, Apfelschälen oder man hätte sein Rettungsmesser dabei, Werkzeug in der Hosentasche vergessen.
Wir Haben Messer im Büro zB zum Pizza aufteilen verwendet. Geht auch mit einem Kerambit schön.
Quelle: Initiative Messer sind Werkzeuge - Rechtslage: Waffengesetz und MesserMuss im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens gegen ein verhängtes Bußgeld oder gegen das Einziehen eines Messers ein Gericht die Rechtmäßigkeit feststellen, ist der Richter im Rahmen der Gesetze in seiner Entscheidung frei. Konkret heißt das, was sozial adäquat ist und was nicht, was ein berechtigtes Interesse ist, oder nicht, wird letztlich vom Gericht entschieden.
OK. Schlussendlich kommt es also darauf an WIE man sich dem Richter präsentiert und wie umfangreich der Richter nachforscht.
Es ist ja so das wahrscheinlich noch niemand auf die Idee gekommen ist, sein feststellbares Einahndmesser damit zu rechtfertigen, dass er sich ja quasi ständig zum "Sportausübenden" erklären könnte.
Entsprechend gibt es da auch noch keine entsprechenden Urteile, zumindest hab ich noch keine gelesen.
Allerdings gibt es in vielen anderen Bereichen wie z.B. Faustmessern bei Jägern, den besagten Tonfas, Rettungsmessern in Autos einschlägige Entscheidungen, die immer in eine eindeutige Richtung gehen.
Wenn mich entsprechend ein Polizist des Abends in der Altstadt erwischt, wird er sich wohl kaum mit einem: "Aber ich wollte doch gleich anfangen meinen Sport auszuüben." abspeisen lassen.
Ich selbst finde das Gesetz ja auch Banane und hab ebenfalls durchaus mal mein Leatherman Crater in der Tasche stecken aber ich bin mir bewusst, dass es Ärger machen kann.
Entsprechend nehme ich es aus der Tasche, wenn ich z.B. Abends weg gehe, mit der Bahn fahre, etc.
Meiner Meinung nach, sollte jemand der andere Leute im "Messerkampf" ausbildet über so etwas Bescheid wissen und nicht einfach seine eigene, laienhafte Interpretation einen Gesetzestextes als Belastbar erachten.
Wenn GlaucaB1 das nur für sich selbst macht, habe ich damit kein Problem, wenn er es so an seine Schüler weitergibt finde ich es unverantwortlich, unprofessionell und moralisch falsch.
Geändert von Bero (11-03-2015 um 06:45 Uhr)
Ihr seid ja immer noch dran
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So ist es.
Faustmesser sind verbotene Gegenstände, somit komplett andere Baustelle.Allerdings gibt es in vielen anderen Bereichen wie z.B. Faustmessern bei Jägern, den besagten Tonfas, Rettungsmessern in Autos einschlägige Entscheidungen, die immer in eine eindeutige Richtung gehen.
Nimmt man den Gesetzestext wörtlich und nimmt nur Bezug auf die konkret im Gesetz angeführten Ausnahmen, kommen "Rettung" und "Selbstverteidigung" nicht vor.
Tonfas sind keine Messer und somit nicht Teil des hier diskutierten Abschnitts des § 42.
Der wortwörtliche Gesetzestext gäbe das als Ausnahme aber ausdrücklich her. Auf das Gutdünken des einzelnen Beamten ist man immer ein Stück weit angewiesen.Wenn mich entsprechend ein Polizist des Abends in der Altstadt erwischt, wird er sich wohl kaum mit einem: "Aber ich wollte doch gleich anfangen meinen Sport auszuüben." abspeisen lassen.
Aber nochmal: Es geht hier nicht darum, was jemand für logisch hält. Ich sage nur, was konkret im Gesetz steht. Ich interpretiere nicht, sondern ich weise auf das hin, was im Gesetz steht. Wenn dich das aufregt, beschwere dich beim Gesetzgeber.
Habe ich je bestritten, dass es Ärger geben kann? Ich sage das ständig.Ich selbst finde das Gesetz ja auch Banane und hab ebenfalls durchaus mal mein Leatherman Crater in der Tasche stecken aber ich bin mir bewusst, dass es Ärger machen kann.
Laienhafte Interpretation ist das, was hier ständig von anderen wiedergegeben wird. Wenn man nicht mal weiss, was Führen überhaupt bedeutet, sollte man vllt. davon absehen, andere belehren zu wollen.Meiner Meinung nach, sollte jemand der andere Leute im "Messerkampf" ausbildet über so etwas Bescheid wissen und nicht einfach seine eigene, laienhafte Interpretation einen Gesetzestextes als Belastbar erachten.
Wo bitte habe ich geschrieben, dass das belastbar wäre und vor Gericht im Zweifel nicht angreifbar wäre?
Nun mach mal halblang. Was ich meinen Schülern erzähle, war in dem Zusammenhang überhaupt nicht Thema.Wenn GlaucaB1 das nur für sich selbst macht, habe ich damit kein Problem, wenn er es so an seine Schüler weitergibt finde ich es unverantwortlich, unprofessionell und moralisch falsch.
Ich sage nur, was im Gesetz steht und zwar wörtlich. Und dort steht, dass das Führverbot nicht gilt, wenn das Messer im Zusammenhang mit Sport in der Öffentlichkeit zugriffsbereit getragen wird. Punkt.
Interpretieren muss das im Zweifel ein Richter, aber mein Anwalt wird sich dann konkret auf den Gesetzestext beziehen und es wird nicht einfach werden, dem zu widersprechen, da genau der Fall als Ausnahme genannt ist.
Moral: Wenn ich das schon höre...
Es geht hier nicht um moralinsaure Budo-Romantik, sondern um den Einsatz eines Messers zur SV. Will mich jemand töten oder zum Krüppel machen, komme ich dem zuvor, in dem ich (als letztes Mittel) ein Messer einsetze und somit die gleichen schwerwiegenden Folgen für den Angreifer zwangsläufig in Kauf nehme. Moral? Wo hat die da Platz? Er oder ich, mehr gibt es da nicht...
Wer sowas trainiert, der weiss, dass es im Zweifel immer Probleme geben kann, stellt das aber der gesteigerten Fähigkeit sich zu schützen, hintenan. Da ist eine eventuelle Owi wegen des Messertyps, im Ernstfall wirklich die geringste Sorge. Alles andere ist wirklichkeitsfremd.
Du hast es immer noch nicht verstanden.
Das "Tragen" (Führen) aus sportlichen Gründen ist nur während der Ausübung des Sports erlaubt (Dojo/Übungsraum...).
Das "dorthin tragen" ist das Transportieren in einem geschlossenen Behältnis (nein, nicht die Hose/Jacke mit Reisverschluss...).
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