Was soll man da denn tun? Man muss Patienten ein Stück weit "führen". Das geht nur, wenn der Patient dies zulässt. Man kann nichts erzwingen. Auch nicht zum Heilpraktiker zu gehen.
Als Mediziner öffnet man dem nicht Tür und Tor. Das tut der Gesetzgeber, durch eine entsprechende gesetzliche Grundlage. Sowas ist auch immer mal wieder Thema nur konnte die Thematisierung die Trägheit des Gesetzgebers bisher nicht überwinden....dann sollte man diesen Schlachter nicht noch unterstützen, indem man ihm Tür und Tor öffnet.
Da stimme ich auch absolut zu. Aber die Möglichkeiten sind da eben auch sehr eingeschränkt.Wie oben bereits erwähnt, die Verantwortung eines Arztes seines Patienten gegenüber hört nicht mit dem Verlassen des Patientes der Praxiräume auf.





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