Meine Einlassung hierzu bleibt im Kern bestehen. Ich habe diese Aussage mit "völliger Quatsch" abqualifiziert, ohne dir eine angemessene Begründung zu liefern. Alles was ich erbracht habe war der Hinweis auf die Bekanntheit von Wirkungen, Nebenwirkungen und Wirkmechanismen und dem Hinweis, dass die Evidenzlage insgesamt eine völlig andere ist.





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