Bevor Du geboren wurdest, gab es eine Diskussion darüber, ob eine Impfpflicht eingeführt werden sollte oder nicht.
Erst ab einer Durchimpfungsrate von 95% („Herdenimmunität“) kann sichergestellt werden, daß auch „Impfversager“, Immungeschwächte oder Kleinstkinder, also diejenigen, für die Impfschutz nicht möglich ist, geschützt sind vor den Krankheiten und ihren fürchterlichen Komplikationen.
Die Gegner der Impfpflicht argumentierten mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit – die „Impfschäden“ dürften ihnen und ihren Kindern nicht aufgezwungen werden.
Befürworter argumentierten mit dem selben Recht: denn auch Du hattest, als Du fünf Monate alt warst, ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, das ich mir nicht von einer fehlinformierten Impfgegnerfamilie kaputt machen lassen wollte.
Ich wollte nicht, daß die Impfgegner auch nur die Chance haben, durch ihr fahrlässiges Verhalten mein unschuldiges Kind zu töten.
Für gewisse Reisen oder den Eintritt in die Bundeswehr waren bestimmte Impfungen zu diesem Zeitpunkt bereits Pflicht. Impfbefürworter wollten das auf den Besuch einer KiTa oder der Schule ausweiten, wohingegen sich viele Gegner, selbst wenn sie prinzipiell fürs Impfen waren, in ihren Freiheitsrechten eingeschränkt sahen. Für mich stellte sich der Unterschied zwischen der Anschnallpflicht und der Impfpflicht folgendermaßen dar: es mag unsinnig sein, einen Menschen zu seinem eigenen „Glück“ oder seiner Unversehrtheit zu zwingen –
aber jemanden aufgrund von unzureichendem wissenschaftlichen Verständnis oder Affinität zu irrationalen Verschwörungstheorien dazu zu zwingen, wenigstens sein unmündiges, unschuldiges Kind gesund zu halten, es nicht unter dem Irrsinn der Eltern leiden zu lassen, ist nicht nur vertretbar, sondern notwendig.
Tja, wie das ausgegangen ist, weißt Du ja selbst.
Ich hoffe, Du hast unsere Entscheidung für das Impfen mittlerweile verstanden. Du hast das große Glück, ein gesunder, kluger junger Mann geworden zu sein – und die Impfungen haben mit Sicherheit dazu beigetragen.