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Thema: Finger jab ends fight.

  1. #241
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    § 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB sieht einen erhöhten Strafrahmen für eine vorsätzliche Körperverletzung vor, wenn sie zur Folge hat, dass die verletzte Person das Sehvermögen auf einem Auge verliert.
    Wie du anhand des Paragraphen 226 siehst ist man dann auch gleich im Bereich der schweren Körperverletzung mit all seinen strafrechtlichen Konsequenzen.
    Zusätzlich wird man dann natürlich auch noch zivilrechtlich belangt und das wird dann erst einmal richtig teuer (Behandlungskosten, Erwerbsminderung, Schmerzensgeld etc.).

  2. #242
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    § 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB sieht einen erhöhten Strafrahmen für eine vorsätzliche Körperverletzung vor, wenn sie zur Folge hat, dass die verletzte Person das Sehvermögen auf einem Auge verliert.
    Wie du anhand des Paragraphen 226 siehst ist man dann auch gleich im Bereich der schweren Körperverletzung mit all seinen strafrechtlichen Konsequenzen.
    Zusätzlich wird man dann natürlich auch noch zivilrechtlich belangt und das wird dann erst einmal richtig teuer (Behandlungskosten, Erwerbsminderung, Schmerzensgeld etc.).
    Wie würde das Gesetz denn den Kollegen Abstauber behandeln,
    der in seinem Video in einer Szene von drei oder vier Männern
    bedrängt wird und alle umgehend der Reihe nach mit Fingerjabs
    ausschaltet?

    _

  3. #243
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    Kommt drauf an was die drei aussagen (wenn es kein Video gibt)

    Die Paragraphen 32 und 33 StGB können ja auch zur Anwendung kommen, vor allem wenn mehrere gegen einen gehen, denn dann gilt es ja direkt als gefährliche Körperverletzung und man darf sich entsprechend wehren.
    Geändert von kanken (22-05-2015 um 09:09 Uhr)

  4. #244
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    Immer vorausgesetzt, man kann den Angriff nicht mit Notwehr rechtfertigen. Aber genau darum geht es in der SV. Sicher Körperverletzung, vielleicht schwere Körperverletzung, möglicherweise durch Notwehr gerechtfertigt.

    Falls sich jemand von euch an den Film "Warheads" erinnert: in dem Söldnercamp in Mississipi wird den deutschen "Auszubildenen" Tränengas (CN-Gas, kein CS-Gas, also viel stärker) direkt ins Gesicht gesprüht und sie müssen es eine zeitlang aushalten, bevor sie "langsam und kontrolliert" zum Auswaschen gehen dürfen.
    Einer der Absolventen dort ist mein jahrelanger bester Freund.
    Man "kann" eine Menge aushalten, insbesondere außerhalb des "Labors Gym" wenn es wirklich um Leben und Tod im Berseker-Mode geht.
    Frank Burczynski

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  5. #245
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    Wobei eine Reizgaseinwirkung auf das Auge eine ganz ganz andere Nummer ist als ein geplatzter Glaskörper, egal welche Stärke das Gas hat.
    Wenn der Glaskörper verletzt ist kommt es dadurch zu einer heftigen vagalen Reaktion (hat etwas mit der nervalen Versorgung des Auges zu tun), was ein sofortiges Absinken des Blutdrucks bewirkt (sieht man in dem Eingangsvideo ganz gut, er beginnt kurze Zeit später zu taumeln). Auch wenn der Glaskörper nicht platzt kann eine plötzliche Gewalteinwirkung (kein "drücken") diese Reaktion bewirken.
    Reizgas kann durch die Schmerzen genau das Gegenteil einer vagalen Reaktion bewirken, nämlich die Ausschüttung von Adrenalin. So etwas kann man konditionieren und trainieren (wie in dem Film anscheinend schön gezeigt, kenne ihn nicht).
    Traumatische Verletzungen und deren körperlichen Reaktionen sollte man trennen von Schmerzreizen. Angst/Aggression/Schmerz (und der Umgang damit) sind andere Dinge, aber das alles gehört eh nicht hier hin.

    Grüße

    Kanken

  6. #246
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    Sicher. "Kann" ... genau darauf wollte ich raus. Im JKD sind die primären Hauptziele die Augen, der Unterleib und die Knie. Aber es gibt sekundäre Ziele, die man eben auch trainieren sollte. Nicht jeder Kampf ist bei einem Treffer der genannten Primärziele zuende. So weit waren wir ja auch schon zigmal...
    Frank Burczynski

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  7. #247
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    Zitat Zitat von openmind Beitrag anzeigen
    Ich hab mir gerade mal meinen Daumen angeguckt.
    Bis zum ersten Gelenk!?
    Was passiert denn da mit dem Augapfel, wenn ein ganzes Fingerglied
    in der Augenhöhle ist? Wölbt der sich dann an den Seiten des Fingers
    hoch, so als würde man in eine Wasserbombe drücken?
    Eine Antwort hierauf würde mich schon noch interessieren.

    _

  8. #248
    B.Oxe.N Gast

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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    ...Im JKD sind die primären Hauptziele die Augen, der Unterleib und die Knie. ...
    Manche SV-Systeme beschäftigen sich mit dem Notwehrparagraphen und Dinge wie z.B. der "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Beim JKD scheint dies keine allzu große Rolle zu spielen, sehe ich das richtig?

  9. #249
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    Zitat Zitat von openmind Beitrag anzeigen
    Eine Antwort hierauf würde mich schon noch interessieren.

    _
    in dem von mir beobachteten Fall wurden die Augene rst zurück gedrükt und verformten sich dabei so, dass die Daumen seitlich am Auge lang glitten.

    Zitat Zitat von B.Oxe.N Beitrag anzeigen
    Manche SV-Systeme beschäftigen sich mit dem Notwehrparagraphen und Dinge wie z.B. der "Verhältnismäßigkeit der Mittel". Beim JKD scheint dies keine allzu große Rolle zu spielen, sehe ich das richtig?
    §32 StGB Notwehr
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

    Dieser erste Satz des Gesetzestextes bedeutet: Im Fall der Notwehr ist eine Tat, für die man normalerweise bestraft würde, ausnahmsweise erlaubt und straffrei. Die Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit der Tat ist, das sie geboten und erforderlich ist. Dort ist nirgends die Rede von der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Die Notwehr berechtigt aber nur zur erforderlichen Verteidigung. Und eine "erforderliche" Verteidigung ist die mildeste aller möglichen, um den Angriff sicher und endgültig zu beenden.
    Die Verteidigung muss aus allen Möglichkeiten die mildeste wählen.
    Was passiert also, wenn der Angreifer schwer veletzt wird?

    §33 StGB Überschreitung der Notwehr
    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

    Der §33 regelt diesen Fall wie oben beschrieben. Allerdings ist der in Notwehr handelnde in der Beweispflicht, was nicht gerade einfach ist. In diesem Fall sind Zeugen von Vorteil, die bei dieser Auseinandersetzung zugegen waren.


    Die sogenannte "Verhältnismäßigkeit" gibt es nicht, sondern ist ein recht populärer Mythos. Es sind keine klaren Grenzen gezogen. Der Verteidiger muss das mildeste der Mittel wählen, muss sich aber bei der Verteidigung nicht auf Risiken für Leib und Leben einlassen. Er ist auch nicht verpflichtet zu flüchten, da das Recht dem Unrecht nicht weichen muss.

    "Eine Abwägung der widerstreitenden Rechtsgüter findet – anders als beim rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB – nicht statt. Das heißt, dass der in Notwehr Handelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss. So muss beispielsweise niemand eine Körperverletzung hinnehmen, falls diese nur durch eine tödliche Abwehrhandlung zu verhindern ist. Eine Ausnahme hiervon gilt nur bei dem sogenannten krassen Missverhältnis. So darf beispielsweise ein Obstdiebstahl (jedenfalls durch deliktunfähige Kinder) nicht mit tödlichem Schusswaffengebrauch vereitelt werden. Bereits der Diebstahl mittelwertiger Gegenstände darf nach herrschender Meinung jedoch mit einer tödlichen Abwehrhandlung vereitelt werden, sollten mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen." (Wikipedia)

    http://www.knockout-magazin.de/index...essigkeit.html
    Frank Burczynski

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  10. #250
    B.Oxe.N Gast

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    Darf ich jemandem an Augen, Eier oder Knie gehen wenn er mich ohrfeigt oder herumschubst? Wie wird ein deutsches Gericht so etwas bewerten?

    Um das Ganze abzukürzen: Beschränkt sich die Praxistauglichkeit von JKD nur auf Situationen bei denen es um Leib und Leben geht?

  11. #251
    Nagare Gast

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    Zitat Zitat von B.Oxe.N Beitrag anzeigen
    Darf ich jemandem an Augen, Eier oder Knie gehen wenn er mich ohrfeigt oder herumschubst? Wie wird ein deutsches Gericht so etwas bewerten?
    Standard Spruch: "Es kommt drauf an..."
    ...wie die Situation war
    ...wie glaubwürdig Du und Deine Argumentation wirken
    ...wie Deine Wahrnehmung war
    ...wie der Richter 'tickt'
    usw.

  12. #252
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    Zitat Zitat von B.Oxe.N Beitrag anzeigen
    Darf ich jemandem an Augen, Eier oder Knie gehen wenn er mich ohrfeigt oder herumschubst? Wie wird ein deutsches Gericht so etwas bewerten?

    Um das Ganze abzukürzen: Beschränkt sich die Praxistauglichkeit von JKD nur auf Situationen bei denen es um Leib und Leben geht?
    Liest du das aus meinem Beitrag? Welche Stelle davon habe ich schlecht formuliert? Geht es bei einer Körperverletzung nicht immer um "Leib und Leben"? Ich muss bei der Notwehr keine Rechtsgüterabwegung machen, egal, welches Recht eingeschränkt wird. Beim "Geschubst werden" kann man hinfallen und mit dem Kopf aufschlagen. Das ist ganz klart ein Angriff auf Leib und Leben!
    JKD ist eine Kampfkunst für die Selbstverteidigung. "Original" JKD ist in einem anderen Land mit anderen Gesetzen zu einer anderen Zeit entstanden. Viele Menschen, die heute hier und jetzt JKD als SV unterrichten, machen sich dazu Gedanken. Diese Gedanken erkennt man vielleicht nicht an den Primärzielen und Techniken, wohl aber im Unterricht.

    Wie ein Gericht dazu entscheiden wird, hängt von so vielen Faktoren ab, die hier gar nicht berücksichtigt werden können, darauf kann man weder hier noch in einer anderen SV oder Kampfkunst eine allgemeingültige Aussage treffen.
    Frank Burczynski

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  13. #253
    Nagare Gast

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    kanken
    Wie bezeichnet man in der Medizin den "geplatzten Glaskörper" ?

    Gehst Du mit Deinem Wissen bzw. Deiner Erfahrung dazu d'accord, dass so etwas der Wahrscheinlichkeit nach in "einem Gerangel" eher selten eintrifft?

  14. #254
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    Man nennt eine solche Augenverletzung "Bulbusruptur".
    Diese Art der Verletzung ist natürlich ein Extrembeispiel, wobei ich sie zweimal bei einer "normalen" Schlägerei gesehen habe (die dritte war ein Unfall).
    Es gibt noch sehr viele andere üble Augenverletzungen (z.B. Bulbuskontusionen mit Einblutungen/Netzhautverletzungen etc.), die bei Angriffen auf die Augen passieren können.
    Ich will hier nicht ins Detail gehen was, wie am Auge passieren kann, aber auch beim "Gerangel" kann es mal dumm laufen...

    Grüße

    Kanken
    Geändert von kanken (22-05-2015 um 13:04 Uhr)

  15. #255
    Nagare Gast

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    Danke!

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