1. Der Luftangriff war nicht völkerrechtswidrig.
2. Der Oberst ist jetzt Brigadegeneral, also von wegen fallen gelassen.
3. Die entscheidene Quelle für den Luftangriff war Human Intelligence und nicht von den Amerikanern.
Zur Gesetzesdebatte, nein der Befehl darf nicht gegen ein Gesetz und/oder Völkerrecht verstoßen wenn er dabei eine Straftat begehen würde. In diesem Fall DARF der Soldat diesen auch gar nicht ausführen und wenn er es tut wird er zur Verantwortung gezogen.
Ordnungswidrigkeiten sind da wieder eine andere Nummer ...





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