Zitat Zitat von crossoverman Beitrag anzeigen
gesetze, dienstvorschrift und völkerrecht sind niedergeschrieben und verifiziert. was für eine unsägliche diskussion willst du da anstossen? gegen welche dieser tatsachen hat ein bundeswehrsoldat bisher verstossen. bis auf einen oberst in afghanistan, der von den amis falsch informiert und dann fallen gelassen wurde...

eine standrechtliche erschiessung wegen wehrkraftzersetzung, leute wo lebt ihr??? da krieg ich kopfschmerzen und brechdurchfall...
1. Der Luftangriff war nicht völkerrechtswidrig.

2. Der Oberst ist jetzt Brigadegeneral, also von wegen fallen gelassen.

3. Die entscheidene Quelle für den Luftangriff war Human Intelligence und nicht von den Amerikanern.

Zur Gesetzesdebatte, nein der Befehl darf nicht gegen ein Gesetz und/oder Völkerrecht verstoßen wenn er dabei eine Straftat begehen würde. In diesem Fall DARF der Soldat diesen auch gar nicht ausführen und wenn er es tut wird er zur Verantwortung gezogen.

Ordnungswidrigkeiten sind da wieder eine andere Nummer ...