Zitat Zitat von crossoverman Beitrag anzeigen
sonder und wegerecht gilt, rechtlich gesehen, für die feldjäger (auch ausländische mp natotruppenstatut) mit blaulicht und einsatzhorn. steht auch so im wegerecht (stvo). nicht jeder militärische transport darf diese in anspruch nehmen!
Horn und Licht sind Wegerechte.
Sonderrechte gehen auch ohne, wer diese im Rahmen der BW nutzen kann, kann ich nicht sagen.