Zitat Zitat von zartes rehlein91 Beitrag anzeigen
Danke.. Endlich sagt es mal einer. Es gilt nämlich immer noch "in dubio pro reo", also in Zweifel für den Angeklagten,
Hast du denn Zweifel? Gewisse Leute haben keine Zweifel.

Denke nicht, das Gericht würde einen wissenschaftlich haltbaren Beweis verlangen.... es wird lediglich verlangt, dass die Zweifel von Richtern beseitigt werden, und Richter sind, der Deutsche mag es kaum glauben, auch Menschen wie du und ich, die stinken auf der Toilette und ihre Intelligenz ist vergleichbar der unsrigen.