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Thema: Hamburger Überfall

  1. #241
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    Zitat Zitat von below Beitrag anzeigen
    Die Aussage ist doch kompletter Blödsinn und soll lediglich das Strafmaß mindern.
    Natürlich. Hat denn jemals ein Angeklagter vor Gericht etwas anderes getan, als zu versuchen, sein Stafmass zu mindern?

    Ich glaube nicht, dass ein Richter so blöd ist und darauf Rücksicht nimmt.
    Ich glaube das schon. Richter scheinen so mit zu den blödsten und realitätsfremdesten Menschen zu gehören, die rumlaufen.

    Kein Mensch auf der Welt kann mir erzählen, dass er a) mit völlig fremden einen Überfall verübt und b) nicht ganz bewusst auf schwere Verletzungen abgezielt hat, wenn Macheten und Messer im Spiel sind.
    DIR kann man das nicht erzählen.

    Aber einem RICHTER... dem kann man Alles erzählen, solange man seine bevorzugten Spielchen mitspielt.

    So doof kann / darf einfach kein Richter sein.
    Wäre ja noch schöner.

    Das er die Mittäter, die laut Aussage ja alleine für die schweren Verletzungen verantwortlich sind, nicht nennen will, wird ihm hoffentlich so richtig um die Ohren gehauen.
    Ach, das wird getrennt davon betrachtet und als "Hinderung der Justiz" betrachtet. Nicht so schlimm.

    Für sowas muss einfach die maximal mögliche Strafe verhängt werden.
    Das sehen unsere Richter mit ziemlicher Sicherheit anders.

    Der Junge hat sicher ne gute Sozialprognose und man sollte ihn nicht so lange aus seinem (scheinbar tollen) Umfeld herausnehmen und kann ihm das nicht zumuten und so weiter.

    Zitat Zitat von concrete jungle Beitrag anzeigen
    Richtig, die absichtliche schwere Folge hat es vom Strafmaß in sich:

    (2) (..)Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

    (3)(...) Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
    Dann gibts halt ne schöne "Freiheitsstrafe" und zwar selbstverständlich BEDINGT.

    Das heisst: Deine "Freiheitsstrafe" besteht darin dass du.. .dass du... naja, halt eben keine Strafe kriegst sondern man dir nur sagt: "Aber die nächsten 5 Jahre darfste keinen mehr niedermessern, SONST!"

    Und:

    "Das nächste Mal machen wir Ernst. Glaub es uns ruhig. Jaja, die letzen 15 male biste gut davongekommen.... jetzt weisste ja, dass mit uns nicht zu Spassen ist."

    Zitat Zitat von Terao Beitrag anzeigen
    Persönlich würde ich ja sagen, dass der Gebrauch von Messern, Macheten und Totschlägern (sic!) eine Tötungsabsicht oder zumindest billigende Inkaufnahme des Todes bereits impliziert. Keine Ahnung, wie das juristisch ist.
    Natürlich. Wer der einen Gegenstand im Kampf einsetzt, nimmt den Tod des Gegners billigend in Kauf.

    Zitat Zitat von Münsterländer Beitrag anzeigen
    es könnte sein, es kommt drauf an, wie der Jurist eigentlich immer sagt .

    Ich bringe jetzt mal ein ganz doofes Beispiel:
    Machete mitgenommen, dem Opfer 2 Finger abgehackt. Tötungsabsicht? Wohl eher nicht.
    Die Zuhilfenahme von Waffen ist also zunächst kein (zwingendes) KO-Kriterium.
    Keine Absicht... aber eine billigende Inkaufnahme.

  2. #242
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    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Keine Absicht... aber eine billigende Inkaufnahme.
    möglich.
    Aber dann wäre man meiner Meinung nach eher bei (schwerer bzw. gefährlicher) Körperverletzung mit Todesfolge nach §227 StGB.
    Den Tatbestand gibt es ja auch noch, nämlich genau für die Fälle, wo man nicht davon ausgehen kann/muss, dass der Tod ausdrücklich Teil des Planes war.

    Allein, dass es diesen Tatbestand gibt, beweist eigentlich schon, dass der Gebrauch von Waffen nicht gleichbedeutend sein muss mit Tötungsabsicht (also Mord oder Totschlag in der Ahndung).
    Also im juristischen Sinne. Persönlich/moralisch mag davon jeder halten, was er möchte.

    und nochmal, dies sind jetzt abstrakte Gedanken zu der aufgeworfenen These, dass Waffengebrauch pauschal schon Tötungsabsicht impliziert.

    Bezogen auf den tatsächlich vorliegenden Fall halte ich persönlich die Tötungsabsicht aufgrund der Gesamtumstände auch für gegeben.

  3. #243
    Gast Gast

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    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Aber einem RICHTER... dem kann man Alles erzählen, solange man seine bevorzugten Spielchen mitspielt.
    Ein bisschen Reue und Mitgefühl heucheln, dabei traurig und unterwürfig gucken, mit sanfter Stimme sprechen, auf die schwierige Kindheit verweisen.....

    Das ist genug um die meisten Gutmenschen rumzukriegen.

  4. #244
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    So viel geballte Fachkompetenz hier ....
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
    https://www.hiltibjj.de


    http://www.jkdberlin.de

  5. #245
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    Zitat Zitat von Münsterländer Beitrag anzeigen

    Also im juristischen Sinne. Persönlich/moralisch mag davon jeder halten, was er möchte.
    Juristisch: Klar. Kein Problem. Da kannst du jemanden ziemlich übel zurichten und mit nem guten Anwalt: Kein Problem.

    Ich spreche aber von meiner persönlichen Ansicht.

    Was die in ihren Elfenbeintürmen halluzinieren interessiert mich nur wegen der immensen Auswirkungen die deren Fieberträume auf unsere Realität haben.

    und nochmal, dies sind jetzt abstrakte Gedanken zu der aufgeworfenen These, dass Waffengebrauch pauschal schon Tötungsabsicht impliziert.

    Bezogen auf den tatsächlich vorliegenden Fall halte ich persönlich die Tötungsabsicht aufgrund der Gesamtumstände auch für gegeben.
    Ziemlich eindeutig und solches Verhalten muss auch radikal unterbunden werden.

    Aber eben... wenn der glaubhaft machen kann, dass der ihm "nur eine Lektion erteilen" wollte, dann gibts wohl Freispruch.. .nennt sich dann "bedingte Freiheitsstrafe" weil Freispruch klingt halt blöd.

    Zitat Zitat von Geheimrat Heinrich Beitrag anzeigen
    Ein bisschen Reue und Mitgefühl heucheln, dabei traurig und unterwürfig gucken, mit sanfter Stimme sprechen, auf die schwierige Kindheit verweisen.....

    Das ist genug um die meisten Gutmenschen rumzukriegen.
    Och, die müssen das nicht mal.

    Die können gröhlen und feiern.... wie kürzlich bei der Gruppenvergewaltigung einer 14-jährigen. Da wars auch kein Problem... diese bösen Teufel haben Freispruch bekommen, weil sie eine "gute Sozialprognose" hatten.

    Oder anders gesagt:

    Der Richter glaubt, dass eine Meute von Teufeln, die eine 14-jährige vergewaltigt und fast zu Tode foltert ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft sind, auf die wir auf keinen Fall verzichten können.

  6. #246
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    Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
    so viel geballte fachkompetenz hier ....


    +1
    "It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain

    "Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."

  7. #247
    Terao Gast

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    dass Waffengebrauch pauschal schon Tötungsabsicht impliziert.
    Ich mein, das hängt von der Art der Waffe ab.
    Auch wenn das Kampfkünstler nicht glauben wollen: Es gibt einen Unterschied zwischen nem Holzknüppel und ner Machete. Ebenso wie zwischen nem Feldstein und ner Schrotflinte.
    Und merke: Es geht hier um einen (recht unkontrollierbaren) Einsatz in einem Angriff.

    Ich glaube das schon. Richter scheinen so mit zu den blödsten und realitätsfremdesten Menschen zu gehören, die rumlaufen.
    Unschuldsvermutung gilt zunächst mal für jeden. Hat nix mit Blödheit zu tun, sehr viel hingegen mit Rechtsstaatlichkeit.
    Es muss also über jeden vernünftigen Zweifel hinaus bewiesen werden, dass es net so war, wie das der Angeklagte darstellt. "Nä, das klingt doch unglaubwürdig" reicht nicht, um jemanden für Jahre in den Knast zu bringen. Gut so.
    Bin immer wieder überrascht, wie viele erwachsene Menschen offenbar erhebliche Probleme mit dem Verständnis dieses einfachen Grundprinzips haben, das doch eigens dazu gemacht ist, alle, auch sie selbst, vor staatlicher Willkür zu schützen.
    Geändert von Terao (03-11-2016 um 14:31 Uhr)

  8. #248
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    Zitat Zitat von Terao Beitrag anzeigen
    Unschuldsvermutung gilt zunächst mal für jeden.
    Ich spreche nicht von schuldig oder unschuldig.

    Der Täter hat die Tat bereits gestanden. Seine Unschuld steht überhaupt nicht zur Debatte.

    Zur Debatte steht für mich, ob eine nur angedrohte aber nicht durchgeführte Freiheitsstrafe (und nichts anderes bedeutet "bedingt" nämlich, dass gar keine Strafe vollzogen wird) wirklich eine ausreichende Reaktion auf ein derartig hinterhältiges und professionell durchgeführtes Verbrechen ist.

    Weil ich diesen Punkt schon mehrfach betont habe, äussere ich hier meinerseits meine Überraschung über offensichtliche Unkenntnis in juristischen Belangen aus dem Blickwinkel von Opfer und Täter - der Blickwinkel der Sesselfurzer interessiert mich nämlich nicht, weil die lediglich ihre "Rechtssicherheit" interessiert und die glauben, alles hinge davon ab.

    Von der "Rechtssicherheit" abhängig sind eben auch professionelle Kriminelle, die genau wissen, wie viel sie sich erlauben können, um ohne Strafe davonzukommen.

    P.s.: Wenn jetzt einer mir unterstellen will ich würde Rechtssicherheit kritisieren oder die Rechtsstaatlichkeit, dann soll der sich doch bitte selbst in die Klöten kneifen und noch einmal, ganz in juristischer Manier, den genauen Wortlaut meiner Aussage studieren.

  9. #249
    Chihab Gast

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    Zitat Zitat von Münsterländer Beitrag anzeigen
    Die Verteidigung wird aber nun versuchen, dagegen zu argumentieren.
    Die Tatsache, dass das Opfer trotz so massiven Waffeneinsatzes noch lebt, könnte dabei sogar dienlich sein (so nach dem Motto: hätten sie wirklich gewollt, wäre er auch tot).
    Ich als Angeklagter würde hier argumentieren - hätte ich töten wollen, dann hätte ich nicht aufs Bein sondern Kopf und Hals gehauen.
    Glaube aber nicht dass man sich bei Machetenhieben ans Bein zumindest aus dem Vorwurf den Tod des anderen in Kauf genommen zu haben, rauswinden kann.
    Und eine Handlung setzen von der Mann weis, dass sie den anderen auch leicht töten könnte zählt soweit ich weis auch schon als versuchter Totschlag.

  10. #250
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    Wer sagt dir denn das die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird?

    Und warum regst du dich eigentlich auf? Der Typ ist halt auch ein Wolf unter Schafen. Müsste doch nachvollziehbar sein

  11. #251
    Kannix Gast

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    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Ich glaube das schon. Richter scheinen so mit zu den blödsten und realitätsfremdesten Menschen zu gehören, die rumlaufen.
    Volljurist Kraken eröffnet den Stammtisch. Ich empfehle das bei Facebook weiter zu diskutieren, da findet sich schnell ähnlich fachkundiges Publikum

  12. #252
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    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Ich spreche nicht von schuldig oder unschuldig.
    Sondern von was?

    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Der Täter hat die Tat bereits gestanden. Seine Unschuld steht überhaupt nicht zur Debatte.
    Nur weil er sie gestanden hat heißt das nicht er auch schuldig ist, er kann auch nur der Sündenbock sein.

    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Zur Debatte steht für mich, ob eine nur angedrohte aber nicht durchgeführte Freiheitsstrafe (und nichts anderes bedeutet "bedingt" nämlich, dass gar keine Strafe vollzogen wird) wirklich eine ausreichende Reaktion auf ein derartig hinterhältiges und professionell durchgeführtes Verbrechen ist.
    Bedingt bedeutet nur in der Schweiz auf Bewährung, in Deutschland mit deutschen Gesetzen sind wir da weiter was die Feinheiten der Sprache betrifft.

    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Weil ich diesen Punkt schon mehrfach betont habe, äussere ich hier meinerseits meine Überraschung über offensichtliche Unkenntnis in juristischen Belangen aus dem Blickwinkel von Opfer und Täter - der Blickwinkel der Sesselfurzer interessiert mich nämlich nicht, weil die lediglich ihre "Rechtssicherheit" interessiert und die glauben, alles hinge davon ab.
    Nur weil du was geschrieben hast bedeutet es nicht das du recht hast, im gegenteil gibt es hier sehr kompetente Leute in Sachen Recht die Stillschweigen wenn du mitmischt

    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    P.s.: Wenn jetzt einer mir unterstellen will ich würde Rechtssicherheit kritisieren oder die Rechtsstaatlichkeit, dann soll der sich doch bitte selbst in die Klöten kneifen und noch einmal, ganz in juristischer Manier, den genauen Wortlaut meiner Aussage studieren.
    Ich denke du hast einfach keine Ahnung von juristischer Arbeit und hebst dein 48h VHS kurs ein wenig zu hoch!

  13. #253
    Registrierungsdatum
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    Standard Schulbesuche international

    Gabs ja ähnlich(wenn auch im Vergleich geradezu honorig, mit konkret Ährrrrä und so ...)auch in der Schweiz:

    Schläger Paulo Balicha verhöhnt Opfer und Staatsanwaltschaft: Keine Reue ? dafür zwei Mittelfinger - Blick


    -dort immer noch keine Anklage erhoben!



    Da finde ich die Nummer mit paar Monaten U-Haft und dann vorm Hamburger Richter stehen schon souveräner. Aber wer weiss, vielleicht kennt man so Einreiten vom Rotlicht Kiez her schon ganz gut?

  14. #254
    Gast Gast

  15. #255
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    Zitat Zitat von Offline_Fighter Beitrag anzeigen
    Sondern von was?
    Dem Strafmass

    Nur weil er sie gestanden hat heißt das nicht er auch schuldig ist, er kann auch nur der Sündenbock sein.
    Unwahrscheinlich. Das Opfer lebt noch und hat den Täter schon lange erkannt.

    Oder bezweifelst du das?


    Bedingt bedeutet nur in der Schweiz auf Bewährung, in Deutschland mit deutschen Gesetzen sind wir da weiter was die Feinheiten der Sprache betrifft.
    Oh, ihr benutzt ein anderes Wort für die selbe Sache?

    Inwiefern ist es ein Fortschritt/Unterschied, wenn man "Auf Bewährung" sagt, anstatt "bedingt" ?

    Nur weil du was geschrieben hast bedeutet es nicht das du recht hast, im gegenteil gibt es hier sehr kompetente Leute in Sachen Recht die Stillschweigen wenn du mitmischt
    Ach, am Ende täusche ich mich? Willst du damit sagen, dass DU besser weisst, was MICH interessiert?

    Weisst du, irgendwelche Neusprech-Wortverdrehungen interessieren mich nicht. Gesetzliche Regelungen und Worte sind nur Schall und Rauch.

    Mich interessieren nur Effekte und Zusammenhänge.

    Darum interessiert mich bei Gewaltverbrechen viel mehr die Sicht der Beteiligten, als die Sicht von Leute im Elfenbeinturm.

    Ich denke du hast einfach keine Ahnung von juristischer Arbeit und hebst dein 48h VHS kurs ein wenig zu hoch!
    Aha, so argumentieren wir?

    Na dann:

    Wessen Rechtschreibung auf dem Niveau eines 4.-Klässlers ist, sollte sparsam mit persönlichen Angriffen auf die Kompetenz der Gesprächspartner sein.

    DAS ist doch mal ein starkes Argument. Wow. Ich bin beeindruckt.

    So viel geballte Fachkompetenz!

    Die können sogar erklären, warum es sinnvoll war, einen mehrfach vorbestrafen Vergewaltiger freizulassen, weil der angeblich nicht mehr gefährlich war, und... oh Wunder.... er vergewaltigte Wieder... konnte ja keiner ahnen. Ausser natürlich so Idioten wie ich, die keine Ahnung haben... denen ist klar, dass so ein Psychopath dem Psychologen alles erzählt und genau fühlt, was er erzählen muss, um frei zu kommen. Aber was weiss ich schon.

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